Zwischen Ambulantisierung und hausärztlicher Versorgung
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und der Technischen Universität Berlin kommt zu dem Schluss, dass die Ambulantisierung in der Inneren Medizin sinnvoll ist und weiter fortschreiten wird. Die DGIM fordert daher, die Vergütungssysteme im ambulanten und stationären Sektor über Hybrid-DRGs anzupassen.
Die Studie zeigt, dass Eingriffe, die zuvor stationär im Krankenhaus behandelt wurden, zunehmend ambulant in Facharztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere Interventionen in der Gastroenterologie, aber auch in der Kardiologie. Um diesen Prozess fortzusetzen, sei es wichtig, erklärt Mit-Autor Prof. Dirk Müller-Wieland, die von der Ampelkoalition im Koalitionsvertrag angekündigten Hybrid-DRGs schnell umzusetzen. Voraussetzung hierfür seien klar definierte Strukturvorgaben und eine Orientierung an Komplexität und Schweregrad des Eingriffs. DGIM-Generalsekretär Prof. Georg Ertl verweist auf den Zugang zu ambulanten Leistungen für Kliniken. Diese könnten einen wichtigen Beitrag leisten und zunehmend Voraussetzung für die Weiterbildung in der Inneren Medizin und ihren Schwerpunkten sein.
Die zunehmende Ambulantisierung ist nicht die einzige Veränderung, die das Fach gerade erlebt. So ist der Anteil an Internistinnen seit 2011 von circa 30 auf 40 Prozent gestiegen, in der Gruppe der unter 40-Jährigen von 15 auf 18 Prozent. Insgesamt praktizierten 2020 – laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer – mehr als 58.000 Internistinnen und Internisten in Deutschland. 30 Prozent stellen die hausärztliche Versorgung in Deutschland sicher. „Diese Kolleginnen und Kollegen sind heute aus der hausärztlichen Versorgung nicht mehr wegzudenken; dennoch sind sie in vielen Punkten den hausärztlichen Allgemeinmedizinern, deren Zahl eher abnimmt, nach wie vor nicht gleichgestellt“, bemerkt DGIM-Generalsekretär Georg Ertl und verweist auf Differenzen etwa in der Weiterbildung oder bei der Abrechnung bestimmter Untersuchungen und Behandlungen.
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