Zusatznutzen bei Reserveantibiotika wie Eravacyclin gilt als belegt
- Bettina Martini
- Medizinische Nachrichten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat einen Beschluss gefasst zur Bewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Eravacyclin (Xerava, Paion) zur Behandlung komplizierter intraabdominaler Infektionen bei Erwachsenen:
Da es sich bei Eravacyclin um ein Reserveantibiotikum handelt, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation fest.
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