Zulassungsformalien werden entstaubt

  • Presseagentur Gesundheit (pag)
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Berlin (pag) – Die Zulassung für Vertragsärzte wird reformiert. Das Bundesministerium für Gesundheit arbeitet an einer Verordnung, die weniger Bürokratie und eine „Anpassung an aktuelle Erfordernisse" vorsieht.

Ärzte, Psychotherapeuten und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sollen es künftig einfacher haben, wenn es um die Zulassung zur ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung geht. Die ärztliche Berufsausübung soll ausgeweitet werden hinsichtlich erweiterter Möglichkeiten, Assistenten und Vertreter zu beschäftigen. Die Vertretung im Krankheitsfall muss dann erst nach sechs statt wie bisher nach drei Monaten der KV gemeldet werden.

Eine Vertretung soll auch im Fall von Kindererziehung oder Pflege eines nahen Angehörigen möglich sein – allerdings mit Genehmigung der KV. Schneller gehen soll es durch den Einsatz „elektronischer Mittel", wenn es um die Vorbereitungen von Sitzungen rund um die Zulassungs- und Berufungsausschüsse geht. Diverse längst nicht mehr zeitgemäße Formvorgaben sollen gelockert werden.