Zahl der privat Versicherten steigt weiter an

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Berlin (pag) – Auf ihrer Jahrestagung zieht der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) Bilanz: Das vergangene Jahr endete für die PKV, anders als für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), mit einem Plus.

Die Gesamtzahl an Versicherungen ist um fast eine Million auf 37,1 Millionen gestiegen, inklusive 28,4 Millionen Menschen, die eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. „Immer mehr Menschen wollen die private Vorsorge nutzen, um den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken“, sagt PKV-Vorsitzender Dr. Ralf Kantak auf einer Pressekonferenz. Die Beitragseinnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung haben sich um 5,7 Prozent auf 45,4 Milliarden Euro erhöht. Die Versicherungsleistungen sind pandemiebedingt um 3,3 Prozent auf 31,8 Milliarden Euro gestiegen. „In diesen Daten zeigen sich neben den gestiegenen Leistungsausgaben auch die Kosten der coronabedingten Zusatzausgaben, wie der Pflegerettungsschirm“, sagt Kantak. Die Gesamtaufwendungen aus gesetzlichen Rettungsschirmen und Hygienepauschalen belaufen sich seit Beginn der Pandemie auf 2,8 Milliarden Euro.

„Obwohl unsere medizinischen Leistungsausgaben sich ähnlich entwickeln wie in der GKV, gibt es über die PKV keine Schlagzeilen mit Defiziten“, so Kantak weiter. Die Defizite seien kein vorübergehendes Problem, sondern eine strukturelle Daueraufgabe, da die Alterung der Gesellschaft das System der Umlagefinanzierung vor immer größere Probleme stelle. Auf ihrer Jahrestagung bewirbt die PKV ihren kürzlich vorgestellten „Neuen Generationenvertrag für die Pflege“. FDP und CDU seien offen für das Thema, bei Grünen und SPD gebe es aber „gewisse Vorbehalte, weil man versuchen will, es im gesetzlichen System zu lösen“, berichtet Kantak.

Die GOÄ ist ebenfalls Thema auf der Jahrestagung, auf der auch Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zu Gast ist. Kantak habe ihn „dringend aufgefordert“, das Projekt auf den Weg zu bringen. Nach der Einigung von Ärzteschaft und PKV gebe es „keinen sachlichen Grund mehr, dies nicht zu tun“.