Wer Viagra will, muss wohl weiter zum Arzt gehen
- Dr. med. Thomas Kron
- Medizinische Nachrichten
Kernbotschaften
Sildenafil bleibt offenbar rezeptpflichtig: Auf seiner 85. Sitzung am 25. Januar 2022 hat der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte über die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Sildenafil 50 mg zur oralen Anwendung beraten und sich für den Bestand der Rezeptpflicht ausgesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) und der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) begrüßen einer Mitteilung zufolge diese Entscheidung ausdrücklich.
Die beiden urologischen Verbände hatten den Sachverständigen-Ausschuss zuvor in einer gemeinsamen Stellungnahme vor möglichen Risiken bei der ungeprüften Einnahme durch den freien Zugang zu PDE-5-Hemmern wie Sildenafil gewarnt und das Gremium dazu aufgefordert, unabhängig von der Dosierungsstärke, im Sinne der Patientensicherheit von einer Entlassung aus der Verordnungspflicht abzusehen. Aus diesen Risiken könnten laut der Stellungnahme für die Patienten gefährliche Komplikationen und Nebenwirkungen resultieren. Nur durch eine ärztliche Beratung und Untersuchung könnten Kontraindikationen ausgeschlossen und das Risikoprofil für den individuellen Patienten erkannt und vermieden werden.
Zu den möglichen Kontraindikationen gehören zum Beispiel:
- die gleichzeitige Behandlung mit Nitraten oder NO-Donatoren wie Guanylcyclase;
- Hypotonie;
- schwere Herz-Kreislauferkrankung, wie z.B. Instabile Angina pectoris, eine schwere
- Herzinsuffizienz, ein kürzlich erlittener Schlaganfall oder Herzinfarkt;
- Augenerkrankungen wie die nichtarteriitische anteriore ischämische Opticusneuropathie oder erblich bedingte Retinaerkrankungen;
- schwere Leberinsuffizienz.
Ausserdem sei der freie Zugang für Patienten unter 18 Jahren und für Frauen nicht durch die Zulassung des Präparates abgesichert, heißt es in der Stellungnahme. Die Fachgesellschaft und der Berufsverband wiesen darüber hinaus auf die hohe Koinzidenz einer erektilen Dysfunktion und kardiovaskulärer Erkrankungen hin, die zu den o.g. Kontraindikationen zählen. Durch den freien Zugang zu PDE-5-Hemmern würden somit nicht nur die Kontraindikationen, sondern auch die Risiken bzw. Begleiterkrankungen des individuellen Patienten und deren Behandlungsbedürftigkeit nicht erkannt.
Die Vertreter von DGU und BvDU zeigen sich angesichts des Votums erleichtert. „Wir begrüßen das Urteil des Sachverständigen-Ausschusses für unsere Patienten, denn nur durch eine ärztliche Beratung und Untersuchung können Kontraindikationen, aber auch die Risiken bzw. Begleiterkrankungen des individuellen Patienten und deren Behandlungsbedürftigkeit erkannt werden“, betonen DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Maurice Stephan Michel und BvDU-Präsidentin Catrin Steiniger. Die Entscheidung über die Rezeptflicht obliegt dem Bundesgesundheitsministerium, das in der Regel dem Votum des Ausschusses folgt.
Dieser Volltext ist leider reserviert für Angehöriger medizinischer Fachkreise
Sie haben die Maximalzahl an Artikeln für unregistrierte besucher erreicht
Kostenfreier Zugang Nur für Angehörige medizinischer Fachkreise