Vorerst keine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren

  • Presseagentur Gesundheit (pag)
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Berlin (pag) – Die Corona-Impflicht ab 18 Jahren ist vorerst vom Tisch. Die fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe um Heike Baehrens (SPD), die dieses Ziel verfolgt hat, stellt einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf vor. 

„Es gibt eine theoretische Mehrheit für eine Impfpflicht im Bundestag, aber es gibt keine praktische Mehrheit“, sagt Dagmar Schmidt (SPD) während eines Pressegesprächs. Man habe bereits versucht ins Gespräch zu kommen mit der Gruppe um Prof. Andrew Ullman, deren Gesetzentwurf auf Beratung und gegebenenfalls eine Impfpflicht bei über 50-Jährigen setzt, sowie mit der Unionsfraktion, die in einem Antrag vor allem auf ein Impfregister setzt. „Leider haben wir auf der anderen Seite keine Verhandlungsbereitschaft erlebt“, so Schmidt weiter. 

Bisher habe man 237 Unterstützer im Bundestag hinter sich versammelt, eine Mehrheit sei damit noch nicht gesichert, sagt Till Steffen (Grüne). Mit dem Änderungsantrag bewegen sich die Abgeordneten jetzt auf die Ullmann-Gruppe und die Unionsfraktion zu. Es ist vorgesehen, dass alle Bürger ab 50 Jahren bis zum 1. Oktober eine vollständige Impfserie, also drei Impfungen, nachweisen müssen. Bei der Erfassung sollen die Krankenkassen eine „zentrale Rolle“ spielen, so Steffen weiter. Alle ungeimpften Erwachsenen unter 50 Jahren müssen bis Oktober an einem Beratungsgespräch teilnehmen. Im September soll der Bundestag dann noch einmal über eine Ausdehnung der Impfpflicht auch auf die 18- bis 49-Jährigen entscheiden.

Den Aufbau eines Impfregisters sei zwar grundsätzlich „sinnvoll“, so Katrin Helling-Plahr (FDP), die ebenfalls zur Baehrens-Gruppe gehört. Allerdings würde dies zu lange dauern. Im Unterschied zur Union, die das Impfregister priorisiert, sieht die Baehrens-Gruppe das Register als flankierende Maßnahme. 

Die Gruppe um Ullmann kritisiert, die sofortige Impfpflicht ab 50 Jahren „ohne Würdigung der vielen unbekannten Variablen im Herbst“ könne nach der aktuellen Datenlage „nicht ausreichend gut begründet werden“. Laut Tino Sorge (CDU) wäre die Beratungspflicht „lebenspraktisch nicht umsetzbar“. Eine „starre altersbezogene Impfpflicht“ sei „verfassungsrechtlich unhaltbar“, schreibt er auf Twitter.