Videosprechstunde jetzt bei allen Indikationen
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Gesundheitspolitik
Berlin (pag) – Die Videosprechstunde ist seit April nicht mehr nur auf bestimmte Indikationen beschränkt. Auch Psychotherapeuten können sie damit jetzt abrechnen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband wollen die EBM-Leistung, die bislang nur von wenigen Vertragsärzten genutzt wird, attraktiver machen. Als ersten Schritt haben sie deshalb im Bewertungsausschuss beschlossen, die Abrechnung der Videosprechstunde bei allen – und nicht mehr wie bisher nur bei bestimmten - Indikationen zu ermöglichen. Zudem ist die Telekonsultation seit 1. April nicht mehr nur auf die Verlaufskontrolle beschränkt.
Bis zum 30. September soll sich der Bewertungsausschuss Gedanken machen, wie der Einsatz der Videosprechstunde mehr gefördert werden kann. Vor allem wollen die Beteiligten prüfen, ob das System der Versicherten- und Grundpauschalen auch auf diese EBM-Leistung übertragbar ist. Denn Ziel ist es, die Videosprechstunde künftig auch bei Patienten einzusetzen, die bislang noch nicht in der Praxis bekannt sind. Damit wird das von den meisten Ärztekammern gelockerte Fernbehandlungsverbot im EBM umgesetzt. Ob ab Herbst die Videospechstunde dann auch deutlich besser als bislang vergütet wird, bleibt abzuwarten.
Nähere Informationen unter: https://www.kbv.de/html/1150_39923.php
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