Videosprechstunde bleibt weiterhin unbegrenzt möglich
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Im Zuge der Coronakrise vereinbarten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zahlreiche Sonderregelungen für die Behandlung von Patienten. Einige werden nicht über das zweite Quartal hinaus verlängert, die Videosprechstunde jedoch bleibt – zumindest vorerst.
Die Begrenzung der Videosprechstunden auf 20 Prozent der Gesamtbehandlungen bleibt weiterhin ausgesetzt – darauf haben sich Kassenärzte und GKV-SV laut einer Mitteilung der KBV geeinigt. Die Verlängerung der Sonderregelung gilt für das gesamte dritte Quartal, also bis einschließlich 30. September. Bis dahin dürfen Ärzte und Psychotherapeuten unbegrenzt per Videosprechstunde behandeln. Für Psychotherapeuten gilt jedoch unverändert: Der Videobehandlung muss ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung vorausgehen. Auch im dritten Quartal wird es zudem weiterhin möglich sein, genehmigte Leistungen einer Gruppentherapie in Einzelpsychotherapie umzuwandeln, ohne dass eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss.
Keine Verlängerung gibt es hingegen für die Sonderregelung zur Telefonkonsultation bekannter Patienten. „Der direkte Kontakt zwischen Patient und Arzt beziehungsweise Psychotherapeut ist durch Telefongespräche nicht ersetzbar“, sagt der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister zur Begründung. Angesichts sinkender Infektionszahlen macht KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen deutlich: „Wir wollen, dass die Patienten in die Praxen kommen und dringende Behandlungen, Kontrollen, Impfungen oder Früherkennungsuntersuchungen nicht länger aufschieben.“ Unter Einhaltung der Hygieneregeln sei dies mittlerweile wieder möglich.
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