Verordnung: RKI überprüft Bürgertests

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Berlin (pag) – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) rechnen die Corona-Bürgertests aus den Testzentren ab. Deren Daten überprüft das Robert Koch-Institut (RKI) auf Unregelmäßigkeiten. Das sieht der Referentenentwurf für eine Änderung der Testverordnung vor. Dem vorausgegangen war ein Streit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Als das BMG die kostenlosen Tests für alle abschaffte, gaben die KVen bekannt, die Abrechnungen zu verweigern. Sie könnten es nicht leisten, die Daten auf möglichen Betrug zu überprüfen. Danach einigten sich BMG und KBV darauf, dass das Ministerium diese Aufgabe übernimmt, die KVen rechnen nur ab. Allerdings ließ eine Änderung der Testverordnung auf sich warten. Die KBV kündigte deswegen in einem Schreiben an Minister Prof. Karl Lauterbach (SPD) an, dass die KVen und auch andere Beteiligte aus diesem Grund die Rechnungen, Abrechnungen und Auszahlungen vorerst nicht entgegennehmen, „da Sicherheit hinsichtlich der Rechtspflichten aller Beteiligten unumgänglich ist“. Für August müssten die Testzentren vermutlich mit „Auswirkungen auf die Zahlungsflüsse“ rechnen.

Nun liegt der Referentenentwurf für eine Änderung der Verordnung vor, der die Abmachung zwischen BMG auf der einen Seite und KBV sowie KVen auf der anderen Seite regelt. Der Entwurf liegt der Presseagentur Gesundheit vor. „Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass das Robert Koch-Institut Datenanalysen mit dem Ziel der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Testungen […] durchführt“, heißt es darin. Das RKI ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMG. Treten diese Unregelmäßigkeiten tatsächlich auf, unterrichtet das RKI nicht nur die jeweilige KV, sondern auch die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese sollen dann „gezielt eine vertiefte Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung und Abrechnung der Testungen“ vornehmen.