Union: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beibehalten

  • Presseagentur Gesundheit (pag)
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Berlin (pag) – Die Union lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) ab. Stattdessen soll der Paragraf so modifiziert werden, dass Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen „auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches machen können“.

Weitere Forderungen im Antrag der Fraktion beziehen sich unter anderem auf die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel.

Aus Sicht der Union ist die grundsätzliche Beibehaltung des Paragrafen 219a zum Schutz des ungeborenen Lebens geboten. Der Paragraf sei ein wichtiger Bestandteil des vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutzkonzeptes. Die Norm solle „vor allem einer Kommerzialisierung und gesellschaftlichen Normalisierung des Schwangerschaftsabbruchs entgegenwirken“.

Nach Auffassung der Union besteht mit Blick auf mögliche Rechtsunsicherheiten für Ärzte kein Handlungsbedarf. Die Rechtslage sei „unmissverständlich und einfach einzuhalten“. Ärzte könnten öffentlich auf die Tatsache hinweisen, „dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und sich auf die Liste der Bundesärztekammer setzen lassen sowie Beratungsstellen über ihr Angebot informieren“. Es habe im Jahr 2020 nur eine rechtskräftige Verurteilung und ein Ermittlungsverfahren gegeben, führt die Fraktion an.

Das Bundeskabinett hatte am 9. März einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen beschlossen. Der Entwurf sieht zudem Änderungen im Heilmittelwerbegesetz vor, um so sämtliche Formen des Schwangerschaftsabbruches zu erfassen. Zudem verweist die Bundesregierung auf berufsrechtliche Regelungen, die vor ungewollter Werbung schützen würden. Aus Sicht der Union sind berufsrechtliche Regelungen nicht ausreichend. Sie untersagten nur „berufswidrige Werbung“. Die danach noch zulässige Werbung „verharmlost bereits den Eingriff“. Zudem handle es sich um Standesrecht, dessen Regeln schwer durchzusetzen seien.

Zum Antrag der Union