Kernbotschaft
Die Mehrheit der Deutschen (73 Prozent) befürworten die vergangene Woche von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Impfpflicht gegen Masern. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov hervor. Danach unterstützen 54 Prozent der Bundesbürger das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sogar voll und ganz. 14 Prozent der Befragten lehnen das Masernschutzgesetz ab.
Die meisten Befürworter bei den Grünen
Die größte Akzeptanz für das Gesetz findet sich laut Umfrageergebnissen unter den Anhängern der Grünen (86 Prozent). Es folgen die FDP-Anhänger mit 84 Prozent und die der CDU/CSU mit 83 Prozent. Auf Ablehnung trifft die angekündigte Impfpflicht bei Masern hingegen vor allem im Lager der Linken, jeder Fünfte würde demnach das Masernschutzgesetz ablehnen (19 Prozent), heißt es in einer Mitteilung des Meinungsforschungsinstituts.
Größte Akzeptanz bei den Älteren
Vor allem bei älteren Menschen ist die Zustimmung hoch, wie die Umfrageergebnisse deutlich erkennen lassen. So beurteilen vier von fünf der über-55-Jährigen (80 Prozent) das Masernschutzgesetz als positiv, bei den 18- bis 24-Jährigen tun dies nur 58 Prozent. Auch im Geschlechtervergleich sind Unterschiede in der Akzeptanz einer Impfpflicht festzustellen: Männer stehen einer Impfpflicht tendenziell aufgeschlossener gegenüber als Frauen. Während den Ergebnissen zufolge 77 Prozent der Männer das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention befürworten, tun dies unter den Frauen nur etwa zwei Drittel (70 Prozent).
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide, von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagepflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft nachweisen. Bei Verstößen ist mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro zu rechnen.
Dieser Volltext ist leider reserviert für Angehöriger medizinischer Fachkreise
Sie haben die Maximalzahl an Artikeln für unregistrierte besucher erreicht
Kostenfreier Zugang Nur für Angehörige medizinischer Fachkreise