TSVG nimmt Ärzte in die Pflicht
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Der Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) liegt vor. Gesetzlich Versicherte sollen gegenüber Privatpatienten nicht benachteiligt werden und schneller Arzttermine bekommen. Der Entwurf hält aber noch weitere Vorhaben bereit.
Zum Beispiel soll der Zahnersatz-Festzuschuss von 50 auf 60 Prozent angehoben werden. Dieser Bereich kostet 500 bis 600 Millionen Euro, teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Das sind etwa die Hälfte des Gesamtvolumens des TSVG. Die rund eine Milliarden Euro sollen über die Beitragszahlungen finanziert werden.
Für die schnellere Terminvergabe werden niedergelassene Ärzte verpflichtet, statt 20 mindestens 25 Sprechstunden anzubieten. Mindestens fünf Stunden müssen sie terminfrei als offene Sprechstunden freihalten. „Wir bauen die Terminservicestellen zu einem zentralen Serviceportal für die Patientinnen und Patienten um. Bundesweit werden sie künftig unter 116117 zu erreichen sein – rund um die Uhr und sieben Tage die Woche, telefonisch und online“, sagt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Wir bündeln dort die Vermittlung an Fach-, Haus- und Kinderärzte sowie in Akutfällen an Arztpraxen während der Sprechstundenzeiten oder Notfallambulanzen. Zusätzlich werden die Terminservicestellen bei der Suche nach dauerhaft behandelnden Haus- und Kinderärzten unterstützen“, so Spahn weiter.
Neben der „Peitsche“, soll es auch „Zuckerbrot“ geben. „Wenn Ärztinnen und Ärzte da mitmachen, sollen sie dafür auch höher und außerhalb des Budgets vergütet werden“, sagt der Minister. Das gelte zum Beispiel, wenn sie Termine über die Terminservicestelle oder einen neuen Patienten annehmen. Auch für die Grundpauschalen bei offenen Sprechstunden oder für die Vermittlung eines Facharzt-Termins durch einen Hausarzt könne es mehr Geld geben. Für diesen Bereich steht laut BMG ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag zur Verfügung.
Chaos und längere Wartezeiten in den Praxen werden die Folgen sein, vermutet Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Die offenen Sprechstunden werden in der Regel nicht die Kranken nutzen, die schnell ärztliche Hilfe benötigen“, glaubt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Denn diese Menschen sollen und können nicht stundenlang im Wartezimmer sitzen.“ Die KBV will weiterhin auf Terminvergabe setzen.
Das BMG will zudem die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern. Unter anderem sollen die KVen eigene Praxen oder alternativ Patientenbusse sowie mobile Praxen anbieten. Außerdem bekommen laut Entwurf Ärzte auf dem Land Zuschläge. Das TSVG soll im April 2019 in Kraft treten, die Neuregelung zum Zahnersatz 2021.
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