TSVG: Diese Regelungen gelten ab September

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Berlin (pag) – Ab September wird es für Vertragsärzte weiter interessant bleiben: Dann treten Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) in Kraft, die mehr Honorar bringen.

Scharf geschaltet werden nach den Sommerferien am 1. September folgende TSVG-Vorschriften: Für Patienten, die während der fünf offenen Sprechstunden in der Woche behandelt werden, bekommen Fachärzte eine extrabudgetäre Vergütung. Welche Arztgruppen in diese Regelung fallen werden, also ab September fünf offene Sprechstunden anbieten müssen, legen Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband noch fest.

Noch interessanter wird ferner die Behandlung von Patienten, die durch die Terminservicestellen vermittelt werden. Diese Leistung wird Ärzten seit Mai nicht nur extrabudgetär honoriert. Ab September gibt es dafür auch noch Zuschläge auf die Versicherten- oder Grundpauschale. Konkret: Einen 50-prozentigen Aufschlag zahlt die KV, wenn die Terminvermittlung innerhalb von acht Tagen erfolgt bzw. bei Akutfällen innerhalb von 24 Stunden. Einen Zuschlag von 30 Prozent gibt es, wenn ein Termin innerhalb von 9 bis 14 Tagen vergeben wurde. 20 Prozent mehr Versicherten- bzw. Grundpauschale werden fällig, wenn der vermittelte Patient innerhalb von 15 bis 35 Tagen behandelt wird. Für Haus-, Kinder- und Jugendärzte zudem interessant: Sie bekommen ab September 10 Euro extrabudgetär, wenn sie einen Patienten erfolgreich an einen Facharztkollegen vermittelt haben.