Suizid: BÄK fordert Prävention vor Hilfe
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Die Suizidpräventionsangebote hierzulande müssen ausgebaut, strukturiert und enger vernetzt werden. Das fordert Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt auf einer Tagung der Kammer zum Thema „Suizidprävention vor Suizidhilfe“.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Vorfeld kritisiert, dass es sowohl der öffentlichen als auch der parlamentarischen Debatte bisher zu stark um die Frage nach der Verwirklichung des Suizidwunsches gehe.
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt. Im Parlament haben mittlerweile die Beratungen zur Verwirklichung dieses Rechts begonnen. Parallel dazu findet in der Ärzteschaft ein Meinungsbildungsprozess statt.
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie verfolgt das Thema schon seit Jahren und hat dazu bereits einige Umfragen initiiert. Der aktuellen, im September vorgestellten Befragung zufolge bleibt die assistierte Selbsttötung ein seltenes Phänomen: Lediglich 22 von 745 Befragten geben an, bereits Assistenz bei der Selbsttötung geleistet zu haben. Studienautor Prof. Jan Schildmann von Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg geht davon aus, dass Ärztinnen und Ärzte in der Hämatologie und Onkologie in Zukunft angesichts des veränderten rechtlichen Rahmens häufiger mit Anfragen konfrontiert werden. In der Schweiz habe sich die Zahl der assistierten Selbsttötungen seit 2010 etwa verdreifacht und mache dort heute knapp zwei Prozent aller Todesfälle aus.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) will mit einer Umfrage unter ihren Mitgliedern Haltungen und Erfahrungen zum assistierten Suizid ermitteln. Eine in diesem Jahr veröffentlichte Online-Befragung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zeigt, dass sich deren Mitglieder eine klare gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe wünschen. „Sie sollte unter anderem eine Begutachtung der Freiverantwortlichkeit umfassen, die nicht von derselben Person durchgeführt wird wie die Suizidassistenz,“ sagt DGPPN-Präsident Prof. Thomas Pollmächer.
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