Spahn organisiert die Arzttermine
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Im Diskurs
Frei nach dem Motto „Jedem Problem wird ein Gesetz hinterher geworfen“ bringt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf den Weg. Darin findet sich vor allem ein ganzes Sammelsurium an Antworten auf Bürgerbeschwerden.
Schnellere Arzttermine, mehr Zuschuss für Zahnersatz, Beendigung von Kassen-Tricksereien beim Krankengeld und vieles mehr. Der Referentenentwurf trägt den Namen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und justiert das Versorgungsstärkungsgesetz nach. Eine Position aus dem Koalitionsvertrag: der Festzuschuss für Zahnersatz wird von 50 auf 60 Prozent angehoben. Errechnete Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bis zu 600 Millionen Euro und somit rund die Hälfte des Gesamtvolumens des TSVG. Diese Maßnahme kann getrost als Wahlgeschenk apostrophiert werden, denn erst in 2021 greift die Neuregelung. Insgesamt veranschlagt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Mehrkosten für dieses Gesetz mit rund einer Milliarde Euro. Eine Gegenfinanzierung bei der satten Finanzlage in der GKV gibt es nicht. Bezahlt wird das aus der „Portokasse“. Zentrales Anliegen des Gesetzes ist – wie der Namen schon sagt – laut Spahn der Plan, dass gesetzlich Versicherte schneller Termine bekommen sollen. Er will die Vertragsärzte nach eigenem Bekunden in die Pflicht nehmen. Sie müssen künftig mindestens 25 Sprechstunden anbieten, fünf mehr als bisher. Darüber hinaus müssen sie wöchentlich mindestens fünf Stunden terminfrei für Patienten offenhalten.
Gesetzgeber übernimmt Terminmanagement
„Wir bauen die Terminservicestellen zu einem zentralen Serviceportal für die Patientinnen und Patienten um. Bundesweit werden sie künftig unter 116117 zu erreichen sein – rund um die Uhr und sieben Tage die Woche, telefonisch und online“, erläutert Spahn. „Wir bündeln dort die Vermittlung an Fach-, Haus- und Kinderärzte sowie in Akutfällen an Arztpraxen während der Sprechstundenzeiten oder Notfallambulanzen. Zusätzlich werden die Terminservicestellen bei der Suche nach dauerhaft behandelnden Haus- und Kinderärzten unterstützen.“
Der im Fernsehen demonstrierte Fall einer Mutter mit drei Kindern, die nach ihrem Umzug nach Dresden keine Kinderarztpraxis gefunden hat, mag hierfür Pate gestanden haben.
Extra-Honorar für zusätzlich geleistete Versorgung
Neben der „Peitsche“ für die Ärzte, soll es aber auch „Zuckerbrot“ geben, wie Spahn sich ausdrückt. „Wenn Ärztinnen und Ärzte da mitmachen, sollen sie dafür auch höher und außerhalb des Budgets vergütet werden. Das gilt zum Beispiel, wenn sie Termine über die Terminservicestelle oder einen neuen Patienten annehmen. Gleiches gilt auch für die Grundpauschalen bei offenen Sprechstunden oder für die Vermittlung eines Facharzt-Termins durch einen Hausarzt.“ Für diesen Bereich des Gesetzes steht laut BMG ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag zur Verfügung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist skeptisch. Chaos und längere Wartezeiten in den Praxen werden die Folgen sein, prognostiziert KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Die offenen Sprechstunden werden in der Regel nicht die Kranken nutzen, die schnell ärztliche Hilfe benötigen“, glaubt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Denn diese Menschen sollen und können nicht stundenlang im Wartezimmer sitzen.“ Das gleiche gelte für chronisch Kranke. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Sprechstundenregelung im TSVG: „Wir erwarten jedoch, dass die geplanten zusätzlichen Gelder für diejenigen Ärzte, die Patienten über die Terminservicestellen annehmen, den Beitragszahlern nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.“
Weitere Gesetzesänderungen
Das TSVG bildet ein regelrechtes Sammelsurium an Themen ab. In Blitzgeschwindigkeit hat es die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) in den Leistungskatalog der GKV geschafft. Eine Evaluation soll in zwei Jahren Auskunft über Inanspruchnahme und HIV-Neuinfektionen geben. Neue GKV-Leistung für junge Krebspatienten: die künstliche Befruchtung um die Kryonkonservierung von Keimzellgewebe. In der Kieferorthopädie wird die Mehrkostenregelung eingeführt. Krankenkassen, die ihre Versicherten mit bürokratischen Tricks um ihr Krankengeld gebracht haben, wird ein Riegel vorgeschoben. Verspätete Folge-AU-Bescheinigungen führen nicht mehr zum Ausfall. Die Krebsregister erhalten eine Fristverlängerung um ein Jahr. Sie haben jetzt zwei Jahre Zeit, die Kriterien zu erfüllen, die für eine GKV-Förderung vorausgesetzt werden. Daraus lässt sich der Schluss ableiten, dass die Länder bei dem wichtigen Vorhaben hinterherhinken.
Arzneimittel im TSVG
Unter dem irritierenden Stichwort „Impfstoffausschreibungen“ findet sich die neue Regelung für Impfstoffe. Irritierend deshalb, weil das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) Ausschreibungen in diesem Arzneimittelsegment gerade erst abgeschafft hat. Dabei soll es nach Auskunft des BMG auch bleiben. Eine Umgehungsstrategie einiger Krankenkassen, bei der am Ende alles auf einen Anbieter hinausläuft, hat das Thema neu auf die Tagesordnung gesetzt. Nach TSVG sollen Krankenkassen verpflichtet werden bei Verträgen im Sprechstundenbedarf von Kassen und Apotheken (§ 129 Abs. 5 Satz 1 SGB V) auch den Preis des zweitgünstigsten Herstellers zu übernehmen. Übrigens: Der internationalen Aufmerksamkeit hinsichtlich des AMNOG will der Minister Rechnung tragen: Der G-BA muss seine Nutzenbewertung künftig auch in englischer Sprache publizieren.
Eine nette Petitesse am Rande: Wer Vorsitzender der AMNOG-Schiedsstelle (nach § 130b) werden soll, will das BMG künftig nicht mehr der Lottofee überlassen, sondern selbst den obersten Schiedser benennen.
Viele weitere Einzelregelungen
Auch auf die elektronische Patientenakte geht Spahn ein. Diese ist zwar gesetzlich längst verankert, das TSVG regelt aber die technischen Voraussetzungen, damit die Krankenkassen Rechtssicherheit haben.
Das TSVG soll im April 2019 in Kraft treten.
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