Schwangerschaft bei MS: Absetzen von Natalizumab birgt Risiko für Behinderung

  • Hellwig K & al.
  • JAMA Netw Open

  • Univadis
  • Clinical Summary
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Erkenntnis

  • Etwa 1 von 10 Frauen mit Multipler Sklerose, die Natalizumab wegen einer Schwangerschaft absetzten, wiesen 1 Jahr nach der Entbindung eine schwere rezidivbedingte Behinderung auf.

Warum das wichtig ist

  • Die Daten können dabei helfen, Entscheidungen über Schwangerschaft und Therapie zu treffen.

Wesentliche Ergebnisse

  • Rezidivergebnisse für untersuchte Schwangerschaften (einschließlich postpartales Jahr):
    • Rezidiv bei 66,8 %
    • Schweres Rezidiv bei 16,1 %
    • Potenziell lebensbedrohliches Rezidiv bei 1,1 %
  • Bei 10,6 % der Schwangerschaften wiesen die Frauen ein Jahr nach der Entbindung eine schwere rezidivbedingte Behinderung auf.
  • Rezidiv-Inzidenz:
    • 39,8 % während der Schwangerschaft
    • 49,3 % während des postpartalen Zeitraums
  • Eine Schwangerschaft schützte im Vergleich zu vor der Schwangerschaft nicht vor dem Rezidivrisiko (aHR: 0,90; 95 %-KI: 0,64–1,27).
  • Das Rezidivrisiko wurde im Verlauf von 6 Monaten nach der Geburt durch Folgendes nicht verringert:
    • Ausschließlich Stillen (aHR: 1,34; 95 %-KI: 0,86–2,10)
    • Wiederaufnahme der Natalizumabtherapie ≤ 4 Wochen nach der Geburt (aHR: 1,06; 95 %-KI: 0,48–2,36)
  • Die Wiederaufnahme der Natalizumabtherapie ≤ 4 Wochen nach der Geburt halbierte jedoch das Rezidivrisiko für 12 Monate nach der Geburt (Ratenverhältnis: 0,49; 95 %-KI: 0,28–0,86).

Studiendesign

  • Deutsche prospektive Kohortenstudie bei 255 Frauen mit 274 Schwangerschaften, die Natalizumab ≤ 2 Jahre vor der Schwangerschaft oder im ersten Trimester absetzten (Deutschsprachiges Multiple Sklerose- und Kinderwunsch-Register).
  • Hauptergebnis: Schwere rezidivbedingte Behinderung (Anstieg um ≥ 2,0 Punkte auf der erweiterten Skala zur Einstufung einer Behinderung oder neue oder sich verschlechternde rezidivbedingte Beeinträchtigung der Gehfähigkeit).
  • Finanzierung: Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses, Biogen, andere Sponsoren

Einschränkungen

  • Potenzielle Auswahlverzerrung
  • Verlass auf Krankenaktendaten
  • Sehkraft und kognitive Ergebnisse nicht untersucht