Schwangerschaft bei MS: Absetzen von Natalizumab birgt Risiko für Behinderung
- Hellwig K & al.
- JAMA Netw Open
- Univadis
- Clinical Summary
Erkenntnis
- Etwa 1 von 10 Frauen mit Multipler Sklerose, die Natalizumab wegen einer Schwangerschaft absetzten, wiesen 1 Jahr nach der Entbindung eine schwere rezidivbedingte Behinderung auf.
Warum das wichtig ist
- Die Daten können dabei helfen, Entscheidungen über Schwangerschaft und Therapie zu treffen.
Wesentliche Ergebnisse
- Rezidivergebnisse für untersuchte Schwangerschaften (einschließlich postpartales Jahr):
- Rezidiv bei 66,8 %
- Schweres Rezidiv bei 16,1 %
- Potenziell lebensbedrohliches Rezidiv bei 1,1 %
- Bei 10,6 % der Schwangerschaften wiesen die Frauen ein Jahr nach der Entbindung eine schwere rezidivbedingte Behinderung auf.
- Rezidiv-Inzidenz:
- 39,8 % während der Schwangerschaft
- 49,3 % während des postpartalen Zeitraums
- Eine Schwangerschaft schützte im Vergleich zu vor der Schwangerschaft nicht vor dem Rezidivrisiko (aHR: 0,90; 95 %-KI: 0,64–1,27).
- Das Rezidivrisiko wurde im Verlauf von 6 Monaten nach der Geburt durch Folgendes nicht verringert:
- Ausschließlich Stillen (aHR: 1,34; 95 %-KI: 0,86–2,10)
- Wiederaufnahme der Natalizumabtherapie ≤ 4 Wochen nach der Geburt (aHR: 1,06; 95 %-KI: 0,48–2,36)
- Die Wiederaufnahme der Natalizumabtherapie ≤ 4 Wochen nach der Geburt halbierte jedoch das Rezidivrisiko für 12 Monate nach der Geburt (Ratenverhältnis: 0,49; 95 %-KI: 0,28–0,86).
Studiendesign
- Deutsche prospektive Kohortenstudie bei 255 Frauen mit 274 Schwangerschaften, die Natalizumab ≤ 2 Jahre vor der Schwangerschaft oder im ersten Trimester absetzten (Deutschsprachiges Multiple Sklerose- und Kinderwunsch-Register).
- Hauptergebnis: Schwere rezidivbedingte Behinderung (Anstieg um ≥ 2,0 Punkte auf der erweiterten Skala zur Einstufung einer Behinderung oder neue oder sich verschlechternde rezidivbedingte Beeinträchtigung der Gehfähigkeit).
- Finanzierung: Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses, Biogen, andere Sponsoren
Einschränkungen
- Potenzielle Auswahlverzerrung
- Verlass auf Krankenaktendaten
- Sehkraft und kognitive Ergebnisse nicht untersucht
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