Schutzschirm für Ärzte: KBV befürchtet „Verwerfungen“
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Im Gesundheitsausschuss des Bundestags findet die Anhörung zum Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen statt. Einige Teile des Gesetzes müssten nach Expertenmeinung noch nachgebessert werden – unter anderem der Schutzschirm für Ärzte.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung zeigt sich in der Anhörung wenig begeistert von den Plänen der Regierungsfraktionen. Ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen kritisiert, dass künftig nur noch der morbiditätsbedingte Teil der Gesamtvergütung der ausgefallenen ärztlichen Leistungen ausgeglichen werden soll. Der Schutzschirm für Leistungen aus der extrabudgetären Vergütung soll dagegen auslaufen. Dies hätte aufgrund unterschiedlichen Abrechnungsverhaltens „massive Verwerfungen zwischen den Fachgruppen“ zur Folge, so Gassen. „Von daher plädieren wir dringend dafür, den MGV-Schutzschirm […] um einen EGV-Schutzschirm zu ergänzen“.
Gemäß dem Gesetzentwurf soll der Bundestag außerdem in Zukunft alle drei Monate über das Fortbestehen der epidemischen Lage entscheiden. Verschiedene Verordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, die zurzeit bis 31. März befristet sind, sollen daran gekoppelt werden. Dies stärke zwar die parlamentarische Verantwortung für die Bewältigung der Pandemie, lobt der Einzelsachverständige Prof. Thorsten Kingreen. Er plädiert jedoch zugleich für eine Konkretisierung des Infektionsschutzgesetzes, wodurch sich der Feststellungsbeschluss des Parlaments erübrigte. Kingreen empfiehlt unter anderem einen „gesetzlichen Stufenplan“ als Grundlage für Einschränkungen.
Dass das Infektionsschutzgesetz um konkrete Impfziele als Grundlage für Priorisierungsentscheidungen ergänzt werden soll, stößt bei der Bundesärztekammer auf Zustimmung. Neben vulnerablen Gruppen, Menschen mit tätigkeitsbedingtem höheren Ansteckungsrisiko und jenen, die zur Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen notwendig sind, sollten ihr zufolge aber auch solche Personen bevorzugt geimpft werden, „die aufgrund beruflichen oder z. B. auch ehrenamtlichen Engagements besonders viele Kontakte mit anderen Menschen haben“.
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