PrEP auf Kassenrezept: Wer bekommt was?

  • Dr. Stefanie Reinberger
  • Medizinische Nachrichten
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Kernaussagen

  • Die Kosten für die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) können bei Krankenversicherten mit substanziellem Infektionsrisiko ab einem Alter von 16 Jahren übernommen werden.

  • Ausser den Medikamenten selbst werden auch Untersuchungen im Zusammenhang mit der PrEP bezahlt.

Hintergrund

Bereits am 3. März 2019 hat der Bundestag das Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet und damit den Weg für die Kostenübernahme der PrEP durch die Krankenkassen geebnet. Nachdem einzelne Krankenkassen eine Vorreiterrolle übernommen und die Kostenübernahme bereits in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben, ist es im September nun soweit: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die PrEP und damit verbundene Untersuchungen.

Wem steht die Kostenübernahme der PrEP offen?

Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Als Personen mit substanziellem Infektionsrisiko für HIV gelten:

  • Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) und Transgender-Personen, die angeben, dass sie innerhalb der letzten 3–6 Monate analen Geschlechtsverkehr ohne Barrieremethode hatten und/oder voraussichtlich in den nächsten Monaten haben werden;

  • MSM und Transgenderpersonen, bei denen in den letzten 12 Monaten eine sexuell übertragbare Infektion (STI) diagnostiziert wurde;

  • Nicht-Infizierte, die in einer serodiskordanten Partnerschaft leben, wenn der Partner beziehungsweise die Partnerin, virämisch ist, ohne antiretrovirale Therapie (ART), einer nicht-suppressiven ART oder in der Anfangsphase einer ART, sofern die HIV-RNA nicht bereits seit mindestens 6 Monaten unter 200 RNA-Kopien/ml liegt;

  • Drogeninjizierende Personen nach individueller und situativer Risikoüberprüfung;

  • Personen mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit einem Partner oder einer Partnerin mit Wahrscheinlichkeit einer undiagnostizierten HIV-Infektion.

Was bezahlt die Krankenkasse?

Versicherte mit substanziellem HIV-Infektionsrisiko haben nach ärztlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Safer-Sex-Praktiken Anspruch auf:

  • Die Versorgung mit entsprechenden zugelassenen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur PrEP gemäß dem Anwendungsgebiet der jeweiligen Fachinformation;

  • Untersuchungen, die vor oder während der Anwendung der PrEP erforderlich sind;

  • Bei entsprechendem Risiko eine Begleitdiagnostik auf Lues, Gonorrhoe und/oder Chlamydien.