Personalvorgaben des G-BA: Zurück zur Psychiatrie der achtziger Jahre?
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Nach fast fünfjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mindestanforderungen an die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik beschlossen. Künftig gelten für die psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung personelle Mindestvorgaben. Der Beschluss stößt auf heftige Kritik.
Der G-BA hebt hervor, dass die Richtlinie den Besonderheiten psychosomatischer Behandlungen stärker Rechnung trage als bisher. Außerdem werde die Bedeutung von Genesungsbegleitern hervorgehoben. Künftig gilt: Die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen müssen einen Nachweis über die Einhaltung der Mindestvorgaben führen. Bei etwa ungewöhnlich hohen Patientenzahlen oder Personalausfällen können sie davon abweichen. Übergangsregelungen sind vorgesehen. Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, kündigt an, die Richtlinie weiterzuentwickeln – auf Grundlage der aus dem Nachweisverfahren gewonnenen Daten.
Als beschämend bezeichnet die Bundespsychotherapeutenkammer das Ergebnis der G-BA-Beratung. „Die Fortsetzung der psychotherapeutischen Mangelversorgung der Patienten vor allem in der Psychiatrie ist unverantwortlich“, sagt deren Präsident Dr. Dietrich Munz. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft prangert wiederum die Kontrollwut der Kassen an. Das kleinteilige stationsbezogene Nachweisverfahren verhindere moderne Versorgungskonzepte, die „Psychiatrie der achtziger Jahre“ erstehe wieder auf. Die an der Ausgestaltung der Richtlinie beteiligte Patientenvertretung im G-BA verlangt eine deutliche Erhöhung der Personalzahlen für alle Berufsgruppen und alle Behandlungsbereiche. Und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde fordert den Gesetzgeber auf, dem G-BA klare Vorgaben zur Weiterentwicklung der Richtlinie zu machen und Sofortmaßnahmen zu beschließen, die eine „leitliniengerechte, humane Psychiatrie“ gewährleisten.
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