Personalkosten in Kliniken sorgt für Streit
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Auch im neuen Jahr ändern sich gewisse Sachen nicht, zum Beispiel streiten der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wie gewohnt weiter – diesmal über die Refinanzierung der Personalkosten in Krankenhäusern. Der Kassenverband sieht eine deutliche Überfinanzierung, die DKG hingegen findet die Kosten nicht einmal ansatzweise ausgeglichen.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, warnte bereits im Vorfeld der Sondierungsgespräche davor, immer mehr Geld ungesteuert an alle Krankenhäuser zu verteilen. „Wer meint, mit zusätzlichem Geld für eine angeblich nicht finanzierte Tarifsteigerung, Personalprobleme bei der Pflege im Krankenhaus zu lösen, der irrt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt den Krankenhäusern für ihre laufenden Kosten schon heute mehr, als für den kompletten Ausgleich der Tarifsteigerungen notwendig wäre.“ Wer etwas für Pflegekräfte in Kliniken tun will, müsse innerhalb eines Gesamtkonzepts zusätzliches Geld an zielgerichtete Maßnahmen binden, wie etwa konkrete Personaluntergrenzen, fordert von Stackelberg. Die DKG rechnet dagegen vor, dass allein 2017 Tarifmehrkosten von etwa 800 Millionen Euro nicht finanziert wurden. „Eine einmal stattgefundene Unterfinanzierung setzt sich über alle Jahre der Zukunft fort“, heißt es in der Mitteilung der Gesellschaft.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Darstellung des GKV-Spitzenverbandes, dass „alle Kostensteigerungen inklusive Tariferhöhungen über den sogenannten Orientierungswert durch die Krankenkassen abgegolten“ werden. Aus der Sicht der DKG verläuft es anders: „Über den Orientierungswert findet keine Kostenabgeltung statt.“ Der Parameter messe als Preisindex Personalkostensteigerungen, sofern sie von diesem Index überhaupt erfasst sind. „Das System, das vom Statistischen Bundesamt erarbeitet wird, ist nach deren eigenen Aussagen noch nicht ausgereift und erfasst viele Kostenparameter nicht, deshalb kommt der Orientierungswert in der Praxis auch noch nicht zur Anwendung, so dass von einer Abgeltung der Kostensteigerung über den Orientierungswert überhaupt nicht die Rede sein kann“, so die DKG.
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