Organspende: BZgA sendet Infopaket an 34.000 Praxen

  • Presseagentur Gesundheit (pag)
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Berlin (pag) - Ab März sollen Hausärzte ihre Patienten über Organspende informieren. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) will die Praxen mit einem Informationspaket unterstützen.

Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende tritt am 1. März in Kraft. Es sieht vor, dass die Organspendebereitschaft regelmäßiger erfragt werden und die Entscheidung in einem Online-Register gespeichert werden soll. Im Rahmen dessen können sich Patienten in Hausarztpraxen beraten lassen. In dem ergebnisoffenen Gespräch sollen die Mediziner über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende aufklären sowie über die Bedeutung für Erkrankte. Ziel ist eine informierte Entscheidungsfindung der Patienten.

Die BZgA versendet derzeit ein Informationspaket an 34.000 Hausarztpraxen. Es enthält Infomaterialien zur Weitergabe an Patienten. Mit den Materialien können sich Interessierte auf die Beratung beim Hausarzt vorbereiten, teilt die BZgA in einer Pressemeldung mit. Das Paket enthält jeweils zehn Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“ sowie „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende“, außerdem zehn Infokarten zu Verfügungen und 100 Organspendeausweise. Die Materialien können auch bei der Bundeszentrale bestellt werden. Ergänzend zum Paket bietet sie für Praxen ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch mit Vorschlägen zur Thematisierung der Organspende im hausärztlichen Umfeld.

Das Informationsangebot in der Hausarztpraxis würden laut einer Befragung der BZgA aus dem Jahr 2020 etwa 33 Prozent der Teilnehmer ganz sicher und 45 Prozent vielleicht nutzen. „Da 37 Prozent der befragen Personen bisher keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen haben, kann die Beratungsleistung durch die Hausärzteschaft zu einer kontinuierlichen Erhöhung der getroffenen Entscheidungen beitragen“, heißt es in der Mitteilung weiter.