Opioidkonsumstörung: Antidepressiva-Therapie mit besserer Behandlungspersistenz assoziiert
- Zhang K & al.
- J Clin Psychiatry
- Univadis
- Clinical Summary
Erkenntnis
- Bei Patienten mit Opioidkonsumstörung (OUD), die eine ambulante Buprenorphin-Behandlung beginnen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Beibehaltung dieser Behandlung höher, wenn sie eine Antidepressiva-Therapie fortsetzen oder beginnen.
Warum das wichtig ist
- Das Screening auf komorbide psychische Störungen und deren Behandlung kann die Therapiepersistenz verbessern.
Wesentliche Ergebnisse
- Die mittlere Dauer der Buprenorphin-Behandlung betrug 250,4 Tage (median: 189 Tage).
- 55,7 % der Kohorte erhielten im Zeitraum von 6 Monaten vor Beginn der Buprenorphin-Behandlung bis zum Ende der Behandlung/Studie ≥ 1 Antidepressiva-Verordnung:
- 9,5 % brachen die Antidepressiva-Behandlung vor der Buprenorphin-Behandlung ab.
- 17,4 % begannen während der Buprenorphin-Behandlung mit Antidepressiva.
- 28,8 % setzten die bereits bestehende Antidepressiva- Therapie während der Buprenorphin-Behandlung fort.
- Das Risiko für einen Abbruch der Buprenorphin-Behandlung war im Vergleich zu Patienten, die überhaupt keine Antidepressiva erhielten:
- Niedriger unter den Patienten, die:
- eine bestehende Antidepressiva-Therapie während der Buprenorphin-Behandlung fortsetzten (aHR: 0,51; 95 %-KI: 0,46–0,56).
- eine Antidepressiva-Therapie während Buprenorphin-Behandlung begannen (aHR: 0,72; 95 %-KI: 0,67–0,77).
- Höher bei Patienten, welche die Antidepressiva vor der Buprenorphin-Behandlung absetzten (HR: 1,40; 95 %-KI: 1,28–1,53).
- Niedriger unter den Patienten, die:
Studiendesign
- US-amerikanische retrospektive Kohortenstudie mit 11.619 Erwachsenen mit OUD, die zwischen 2016 und 2017 eine ambulante Buprenorphin-Behandlung begannen, die durch eine private Versicherung abgedeckt wurde.
- Hauptergebnis: Abbruch der Buprenorphin-Behandlung (keine Verschreibung für ≥ 60 Tage nach Ende der letzten Verschreibung)
- Finanzierung: Keine
Einschränkungen
- Studie auf Versicherungsdaten basierend
- Keine Bereinigung hinsichtlich des Erhalts nicht-medikamentöser OUD-Behandlungen
- Verallgemeinerbarkeit unbekannt
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