Nicht-klarzellige Nierenkarzinome: Aktualisierte S3-Leitlinie gibt klare Therapieempfehlungen

  • Andrea Hertlein
  • Medizinische Nachrichten
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Kernbotschaften

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat seine S3-Leitlinie zum Nierenzellkarzinom aktualisiert. Die überarbeitete Fassung enthält erstmals ein Kapitel zu Diagnostik und Therapie des nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinoms. 

Therapieempfehlungen für nicht-klarzellige Nierenzellkarzinome

Entsprechend der WHO-Klassifikation gibt es mehr als 15 verschiedene Entitäten in der Gruppe der nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinomen. „Nicht-klarzellige Nierenkarzinome sind eine sehr heterogene Gruppe. Deswegen stehen wir vor der Herausforderung, dass sie in Therapiestudien häufig nicht berücksichtigt werden“, erläuterte Christian Doehn vom Urologikum Lübeck, der gemeinsam mit Susanne Krege, Direktorin der Klinik für Urologie an den Evangelischen Kliniken Essen Mitte, die Leitlinie koordiniert. Die limitierte Datenlage erschwere klare Therapiestrategien. In der Leitlinie geben die Autoren erstmals einen Überblick über die bestehende Studienlage und sprechen konkrete Empfehlungen aus, um die Behandlung von Patienten mit diesen Tumorentitäten zu verbessern. 

Empfehlung zur adjuvanten Immuntherapie mit Pembrolizumab

In der aktualisierten Leitlinie wurde ebenfalls erstmals eine Empfehlung für eine adjuvante Immuntherapie unter Verwendung des Checkpoint-Inhibitors Pembrolizumab ausgesprochen. Die Empfehlung ist an das Vorhandensein einer erhöhten Risikokonstellation für ein Tumorrezidiv geknüpft. Eine adjuvante Immuntherapie mit dem Checkpointinhibitor Pembrolizumab sollte daher laut Leitlinie bei Patienten mit klarzelligem Nierenzellkarzinom mit intermediär-hohem und hohem Risiko durchgeführt werden. Allerdings lägen noch keine validen Gesamtüberlebensdaten vor, so die Leitlinienautoren. 

Keine adjuvante Therapie bei nicht-metastasiertem Nierenzellkarzinom 

Die Empfehlungen zur neoadjuvanten Therapie in Bezug auf das Nierenzellkarzinomwerden von der Leitliniengruppe weiterhin als „zutreffend“ bewertet, heißt es in der einer begleitenden Mitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft. So zeigen bisherige Studien nur eine geringe Größenreduktion des Tumors durch neoadjuvante Therapien. Für nicht-metastasierte Tumoren werde daher vor Primärtumorresektion grundsätzlich keine neoadjuvante Therapie empfohlen. Die Leitliniengruppe räumt jedoch ein, dass bezüglich sowohl der neoadjuvanten als auch der adjuvanten Therapien noch erheblicher Forschungsbedarf bestehe.

Laut Daten des Robert Koch-Instituts traten im Jahr 2018 etwa 14.800 bösartige Nierentumoren auf. Männer sind fast doppelt so häufig betroffen wie Frauen. Knapp 95 Prozent der Nierentumoren bei Erwachsenen waren Nierenzellkarzinome. Die relative 5-Jahres-Überlebensrate ist mit 78 Prozent für Männer und 76 Prozent für Frauen recht hoch. Die kurative Standardtherapie ist die Entfernung des Tumors, entweder durch die komplette Entfernung der befallenen Niere oder durch eine Nierenteilentfernung.

Die gesamte S3-Leitlinie zum Nierenzellkarzinom ist auf der Website des Leitlinienprogramms Onkologie abrufbar: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/nierenzellkarzinom/. Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert. Android-Smartphone- und iPhone-Nutzer können die Leitlinien-App hier herunterladen: https://leitlinienprogramm-onkologie.de/app/