Neues Gesetz soll Versorgung von Kassenpatienten verbessern
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Grünes Licht für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Bundestag: Künftig sollen Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem schneller an Termine in Facharztpraxen kommen. Dafür gibt es finanzielle Anreize für die niedergelassenen Ärzte.
Ewig lange Wartezeiten auf Arzttermine sollen bald der Vergangenheit angehören. Das erhofft sich zumindest die Regierungskoalition von dem Gesetz, das am 14. März vom Bundestag gegen die Stimmen der Opposition angenommen wurde. Das TSVG soll am 1. Mai in Kraft treten.
Für Patienten ist das TSVG deshalb interessant, weil unterschiedliche Regelungen darauf abzielen, Ärzten die Annahme von Neupatienten sowie von Überweisungsfällen schmackhaft zu machen. Die Praxen bekommen für die Behandlung dieser Patienten künftig mehr Geld als bisher. Zudem werden Fachärzte der „Grundversorgung“ wie etwa Augen- oder HNO-Ärzte dazu verpflichtet, mindestens fünf offene Sprechstunden in der Woche anzubieten. Das heißt: Patienten können zu diesen Zeiten auch ohne Termin in die Praxis kommen. Für die Versorgung solcher Fälle sieht das Gesetz eine bessere Vergütung der Ärzte vor. Außerdem werden die schon bestehenden Terminservicestellen ab 2020 rund um die Uhr im Einsatz sein, um Patienten bei der Vermittlung von Arztterminen zu helfen. In weiteren Punkten regelt das TSVG unter anderem, dass die Festzuschüsse für Zahnersatz ab Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent erhöht werden, dass für Pflegebedürftige auch Betreuungsdienste zugelassen werden und dass Patienten, die an Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, an Effizienzgewinnen zu beteiligen sind.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagt bei der abschließenden Lesung im Bundestag, dass das TSVG die Versorgung von GKV-Patienten konkret verbessere. Karl Lauterbach (SPD) bezeichnet das Gesetz als einen wichtigen Schritt in Richtung Bürgerversicherung. Die Opposition kritisiert, dass die Maßnahmen nicht ausreichen würden, um die Versorgung zu verbessern. FDP und AfD fordern eine weitergehende Entbudgetierung der ärztlichen Vergütung.
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