Neuer EBM tritt 2020 in Kraft
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Gesundheitspolitik
Berlin (pag) – Zum 1. Januar 2020 soll der neue EBM stehen. Das sieht der Zeitplan vor, den der Bewertungsausschuss jetzt für die Überarbeitung der Gebührenordnung festgelegt hat.
Bis Ende 2019 will der Ausschuss mit der Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes fertig sein, sodass dieser dann Anfang 2020 in Kraft treten kann. Ursprünglich hätte es eine neue Version des EBM schon zu Beginn 2019 geben sollen. Dieses Vorhaben wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband aber fallengelassen, weil das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz weitere Vorgaben zur Überarbeitung des EBM enthält. Nach dem Gesetz, das voraussichtlich im April 2019 in Kraft treten wird, sollen insbesondere die technischen Leistungen im EBM neu bewertet werden.
Nichtsdestotrotz wird der derzeitige EBM laufend aktualisiert. Unter anderem wurden zum 1. Januar 2019 zwei neue Ziffern zur Transition von Rheumapatienten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung eingefügt (GOP 50400 und 50401). Außerdem gibt es für die extrakorporale Stoßwellentherapie zur Behandlung von Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris eine neue Ziffer: Die EBM-Nr. 30440 ist mit 26,73 Euro bewertet, die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Die hausärztliche Versichertenpauschale für Patienten ab dem 76. Lebensjahr wird um einen Punkt angehoben. Und die Vergütung für Knochendichtemessung steigt von rund 17 auf 29 Euro.
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