Neue Leitlinie zur Palliativversorgung von neurologisch Kranken veröffentlicht
- Dr. med.Thomas Kron
- Medizinische Nachrichten
Kernbotschaften
Für die Palliativversorgung von Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen gibt es eine neue S2k-Leitlinie. Sie unterscheide sich von vielen anderen Leitlinien, weil sie Prinzipien der End-of-Life-Care im Querschnitt über viele Krankheitsbilder hinweg darstelle, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), die die Leitlinie in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband und weiteren Fachorganisationen erstellt hat. „Wir möchten sicherstellen, dass unsere Patientinnen und Patienten auch in der Palliativphase bestmöglich versorgt werden“, so der Neurologe Prof. Dr. Christoph Ploner (Charité Berlin); er hatte zusammen mit Prof. Dr. Roman Rolke (Aachen) die Koordination der S2k-Leitlinie übernommen.
Hier eine Auswahl der nach Angaben der Autoren wichtigen Empfehlungen:
Eine palliativmedizinische (Mit-)Behandlung sollte spätestens dann erfolgen, wenn Patienten sich mit einer nicht-heilbaren, lebenszeitverkürzenden neurologischen Erkrankung und belastenden körperlichen, psychischen, sozialen oder spirituellen Problemen in ihrem letzten Lebensjahr befinden. Eine palliativmedizinische Behandlung sei aber auch häufig deutlich früher im Krankheitsverlauf sinnvoll, um vorbeugend oder unterstützend bei der Symptomlinderung und zur Verbesserung der Lebensqualität eingebunden zu werden.
Die Patienten sollten eine spezialisierte Palliativversorgung durch ambulante oder stationäre Einrichtungen erhalten, die sowohl palliativmedizinische als auch Zugang zu neurologischer Kompetenz hätten.
Die Therapieziele sowie die Entscheidung über Beginn, Fortsetzung oder Beendigung medizinischer Maßnahmen sollten so weit wie möglich mit direkter aktiver Beteiligung der Patienten festgesetzt werden. An- und Zugehörige sollten an der Entscheidungsfindung in dem Maße beteiligt werden, wie dies von den Patienten gewünscht werde.
Kulturelle und Diversitäts-Aspekte sollten „sensibel kommuniziert und bei der Therapiezielfindung sowie bei der Therapieentscheidung berücksichtigt werden“.
Wenn Patienten den Wunsch zu sterben äußerten, sollte ihr Leidensdruck stets aufgenommen und ernst genommen werden; dabei sollten palliativmedizinische Therapiemöglichkeiten (bis hin zur gezielten (palliativen) Sedierungstherapie) angeboten werden.
Insbesondere bei zu erwartenden und auch bei bereits bestehenden Kommunikationsstörungen sollte die Gesprächsbegleitung zur vorausschauenden Versorgungsplanung frühzeitig im Verlauf sowie wiederholt bei wesentlichen Veränderungen angeboten werden. In diesen Gesprächen sollte ein möglicher zukünftiger Verlust der Kommunikationsfähigkeit besprochen werden, um Regelungen für diesen Fall treffen und dokumentieren zu können. Außerdem seien Hilfsmittel zur Kommunikations-Verbesserung frühzeitig anzubieten.
Patienten mit Störungen von Atmung, Sekretclearance oder Husten sollten durch ein spezialisiertes, multiprofessionelles Team behandelt werden, um die respiratorischen Beschwerden zu lindern, die gesundheitsbezogene Lebensqualität zu verbessern und Komplikationen vorzubeugen.
Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen und absehbarer Beatmungsindikation sollten über die verschiedenen Beatmungsformen, über die erreichbaren Therapieziele, die Möglichkeit des Verzichts auf eine Beatmungstherapie, die Möglichkeit der Beendigung einer bereits begonnenen und ggf. lebenserhaltenden Beatmung sowie medikamentöse palliative Behandlungsoptionen aufgeklärt werden.
Der Wunsch nach freiwilligem Verzicht auf Essen und/oder Trinken sollte wahrgenommen und respektiert werden. sei die orale Einnahme fester Darreichungsformen nicht möglich, sollte für Patienten individuell überprüft werden, ob alternative Darreichungsformen zur oralen, bukkalen oder sublingualen Anwendung eingesetzt werden könnten. Bei der Auswahl alternativer Applikationsformen außerhalb der Zulassung sollte ein Apotheker oder eine Apothekerin hinzugezogen werden.
Bei der Indikationsstellung von Hilfs- und Heilmitteln sollte außer dem Erhalt von Lebensqualität der Patienten auch die Entlastung von Pflegepersonen im Vordergrund stehen.
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