Nationale Dekade gegen Krebs
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Im Diskurs
Die Bundesregierung hat Krebs zum Staatsfeind ernannt und dieser Krankheit den Krieg erklärt. Die politische Initiative dazu geht vom Bundesforschungsministerium (BMBF) aus und heißt „Dekade gegen den Krebs“. Erstmals nimmt die Krebsprävention dabei einen ernstzunehmenden Stellenwert ein. Das ambitionierte Vorhaben klingt vielversprechend.
Wir schreiben das Jahr 2008: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ruft den Nationalen Krebsplan aus. Mit hehren Zielen. Wir schreiben das Jahr 2019: Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) ruft am 29. Januar die Nationale Dekade gegen Krebs aus. Mit hehren Zielen. Es bleibt festzuhalten: Zwischen dem Krebsplan und der Dekade konnten essenzielle Inhalte nicht fristgerecht oder vollständig umgesetzt werden. Was soll in den nächsten zehn Jahren in der Onkologie vorangebracht werden?
Kooperation zwischen BMG und BMBF
Auf der To-Do-Liste der Nationalen Dekade stehen ein Krebspräventionszentrum sowie die Schaffung vier weiterer Nationaler Centren für Tumorerkrankungen (NCT), kündigen die Initiatoren an. Neben dem Bundesforschungsministerium handelt es sich dabei um das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), die Deutsche Krebshilfe und viele andere Partner. Die Initiative will Krebserkrankungen verhindern sowie die Heilungschancen und die Lebensqualität der Betroffenen erhöhen. Dazu sollen laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Wissenschaft und Praxis effektiver verzahnt werden. „Die Forschungsergebnisse müssen schneller ans Krankenbett“, sagt er.
So sieht es auch der DKFZ-Vorstandsvorsitzende Prof. Michael Baumann: In der Wissenschaft würden die Möglichkeiten gebündelt, um bessere Erkenntnisse für die Früherkennung zu erlangen, kündigt er an. Die Strategien sollen zukünftig personalisiert an den Patienten angepasst werden. „Wir müssen die translationale Wissenschaft dafür verbessern. Dazu brauchen wir starke Netzwerke“, führt er aus. Die Ziele und Meilensteine werden von einem Strategiekreis festgelegt. Zu ihm gehören Repräsentanten aus der Spitzenforschung, der Versorgung, aus der Gesetzlichen Krankenversicherung und den beiden Ministerien. Die Krebsprävention, insbesondere bei Darmkrebs, soll auch in der Forschung eine größere Bedeutung erhalten. Mit Dr. Christa Maar von der Felix Burda Stiftung sitzt eine Präventionstreiberin mit im Strategiekreis. „Die Erforschung von personalisierter Risikoprädiktion und Maßnahmen für individuelle Prävention müssen wir voranbringen“, meint Maar und erntet Zustimmung von Prof. Michael Baumann. Er betont, künftig auch Patienten frühzeitig bei Forschungsvorhaben einzubeziehen. Die Liste der Vorhaben ist lang.
Forschung und Versorgung annähern
In den NCT soll das DKFZ mit Universitätskliniken zusammenarbeiten, „um direkt in der Patientenversorgung Krebsforschung betreiben zu können“. Zusammen mit der Deutschen Krebshilfe will das DKFZ das Nationale Krebspräventionszentrum aufbauen. Die Erkenntnisse der Forschung würden dort auf die Prävention übertragen – „ein völlig neuer Gedanke für Europa“, unterstreicht Baumann.
Erste Zahlen zur Finanzierung werden auch genannt: Das Forschungsministerium will klinische Studien in den Bereichen Prävention, Diagnose und Therapie mit 62 Millionen Euro fördern. Dr. Fritz Pleitgen, Präsident der Deutschen Krebshilfe, blickt sehr optimistisch auf das Ende der Dekade und prophezeit: „Die Heilungschancen bei Krebs werden beträchtlich gestiegen sein, und viele tausend Menschen sind durch Prävention vom Krebs bewahrt worden.“
Krebsregister noch nicht aufgebaut
Im Schatten dieser neu ausgerufenen Dekade schrumpfen die Ziele des Nationalen Aktionsplans zusammen. Zum zehnten Geburtstag war die Politik verstummt. Vielleicht auch, weil es keinen Grund zum Feiern gab? Wir erinnern uns: Grundlage für den Nationalen Aktionsplan bildet das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (kurz: Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, KFRG). Doch bis zum eigentlichen Stichtag am 31. Dezember 2017 hatte kein einziges der 18 Register alle geforderten 43 Förderkriterien erfüllt. Diese sind notwendig, um von den Krankenkassen finanziert zu werden. Die Frist wurde daraufhin auf den 31. Dezember 2018 verlängert. Im November 2018 teilte der GKV-Spitzenverband nach einer Untersuchung des Beratungsunternehmen Prognos mit, dass bis zum neuen Stichtag voraussichtlich nur fünf Register vollständig aufgebaut sein werden. Genannt sind: Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Fehlt Krebsregistern ein Dachverband?
Die Geschäftsführerin des Registers Rheinland-Pfalz, Antje Swietlik, meint auf Nachfrage, dass „intern“ die Förderkriterien erfüllt seien. Ihr Kollege Dr. Volker Arndt, Sprecher des Krebsregisters Baden-Württemberg, rechnet im April mit einer Überprüfung durch die Krankenkassen. Im Hamburg ist man offensichtlich fast fertig. „Das klinische Krebsregister Hamburg gilt als vollständig aufgebaut. Lediglich bei einem von 43 Förderkriterien wurden 10 von 13 Unterkriterien erfüllt“, teilt Dennis Krämer, Pressesprecher der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Hansestadt, mit. „Es fehlen noch 3 der 13 Unterkriterien beim Förderkriterium 2.05 ,Vollständigkeit der Daten‘“.
Doch was bedeute schon die Erfüllung aller Förderkriterien, fragt sich Swietlik aus Rheinland-Pfalz. „Der Nutzen für die Kliniker entsteht dadurch, was die Register leisten.“ Sie verweist zudem auf die Mediziner, deren Meldeverhalten verbesserungswürdig sei. Den Schwarzen Peter schiebt sie ihnen aber nicht zu: „Die Ärzte sind überlastet.“ Swietlik ist davon überzeugt, dass den 18 Krebsregistern ein Dachverband fehle.
Zweite Fristverlängerung
Die Bundesregierung will den Registern nun einen weiteren Aufschub gewähren. Im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetz ist eine Nachbesserungsfrist bis Ende 2019 vorgesehen. „Teilweise handelt es sich bei den 43 Förderkriterien um zurzeit objektiv noch nicht erfüllbare Kriterien, die erst nach einiger Zeit im Routinebetrieb zuverlässig erfüllt werden können (z.B. hohe Anforderungen an die Datenqualität, Nachweis der aktuellen Vollzähligkeit der Registrierungen von Personen mit Krebserkrankungen sowie der Datenaustausch aller Register untereinander)“, erklären die Ministerialen im Entwurf. „Durch die Verlängerung der Nachbesserungsfrist von einem auf zwei Jahre soll den klinischen Krebsregistern der Länder deshalb die Möglichkeit gegeben werden, den geplanten Aufbau abzuschließen, um die Förderkriterien zu erfüllen.“
Verspätete Screening-Programme
Doch die Krebsregister sind nicht die einzige Baustelle. Das KFRG trat am 9. April 2013 in Kraft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde darin verpflichtet, die bestehende Früherkennung für Gebärmutterhalskrebs sowie für Darmkrebs in organisierte Screening-Programme zu überführen. Das sollte laut Gesetz bis zum 30. April 2016 geschehen. Erst am 19. Juli 2018 beschloss das Gremium die Richtlinie für das organisierte Darmkrebs-Screening-Programm, am 18. Oktober trat der Beschluss in Kraft. Die Entscheidung für das organisierte Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs fiel am 22. November und soll schließlich am 1. Juli 2019 in Kraft treten. Es ist mühsam.
Informationen zur Initiative „Dekade gegen den Krebs“ finden Sie auf dieser Website:
Dieser Volltext ist leider reserviert für Angehöriger medizinischer Fachkreise
Sie haben die Maximalzahl an Artikeln für unregistrierte besucher erreicht
Kostenfreier Zugang Nur für Angehörige medizinischer Fachkreise