MS: Hormontherapie verlangsamt die Entstehung weiterer Behinderungen nicht
- Kopp TI & al.
- Eur J Neurol
- Univadis
- Clinical Summary
Erkenntnis
- Frauen mit Multipler Sklerose (MS) wiesen unabhängig davon, ob sie eine Hormontherapie (HT) anwendeten oder nicht, ein ähnliches Risiko für die Entstehung weiterer Behinderungen auf.
Warum das wichtig ist
- Einige Evidenzen deuten darauf hin, dass orale Kontrazeptiva schützend wirken und sich der Behinderungsstatus während der Menopause verschlimmert.
Wesentliche Ergebnisse
- 10,0 % der Kohorte erhielten irgendwann im Verlauf der median 8-jährigen Nachbeobachtung eine HT.
- Die Anwendung einer HT hatte keinen signifikanten Einfluss auf das Risiko für die Entstehung weiterer Behinderungen, jedoch zeigten sich abhängig von der Dauer der Anwendung Tendenzen.
- Bei Vergleichspersonen, die nie eine HT angewendet hatten, stieg das Risiko, nachweislich und dauerhaft den 6-Monats-Meilenstein auf der „Expanded Disability Status Scale“ zu erreichen, mit der Dauer der Einnahme (aHR; 95 %-KI):
- Meilenstein 4:
- 0,6 (0,3–1,2) nach < 1 Jahr
- 1,1 (0,8–1,6) nach 1–4 Jahren
- 1,4 (0,9–2,2) nach ≥ 5 Jahren
- Meilenstein 6:
- 0,8 (0,2–3,3) nach < 1 Jahr
- 0,9 (0,4–2,0) nach 1–4 Jahren
- 1,6 (0,8–3,2) nach ≥ 5 Jahren
- Meilenstein 4:
- Kein signifikanter Risikounterschied nach Regime (keine HT, nur Östrogen, Kombination)
- Im Vergleich zu Nicht-Anwenderinnen bestand bei den aktuell eine HT anwendenden Frauen ein erhöhtes Risiko für rezidivierende Schübe (aHR: 1,20; 95 %-KI: 1,0–1,4), was jedoch darauf zurückzuführen war, dass bereits Frauen in die Kohorte aufgenommen wurden, bevor hochwirksame krankheitsmodifizierende Therapien eingeführt wurden.
Studiendesign
- Dänische landesweite registerbasierte Kohortenstudie mit 3.325 Frauen mit schubförmig remittierender MS im Alter von 40–79 Jahren (Median: 42 Jahre), die mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie behandelt wurden, 1996–2018 (dänisches Multiple-Sklerose-Register).
- Wichtigste Ergebnisse: Schübe, Behinderung
- Finanzierung: Keine
Einschränkungen
- Verlass auf Daten von Verschreibungen
- Verallgemeinerbarkeit unbekannt
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