Meningeom-Risiko: Einschränkungen für Arzneimittel mit Nomegestrol und Chlormadinon

  • Dr. med. Thomas Kron
  • Medizinische Nachrichten
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Von Michael van den Heuvel

Bei seiner Juli-Sitzung hat der Sicherheitsausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) Einschränkungen aufgrund des Meningeom-Risikos unter Nomegestrol und Chlormadinon erlassen. 

Diese Arzneimittel werden bei gynäkologischen Erkrankungen und bei Menstruationsstörungen, in der Hormonersatztherapie und in niedrigeren Dosen als hormonelle Verhütungsmittel eingesetzt.

Das Meningeom ist ein in der Regel gutartiger Tumor der Hirnhaut. Aufgrund seiner Lage im und um das Gehirn sowie im Rückenmark kann ein Meningeom in seltenen Fällen ernsthafte Probleme verursachen.

Der PRAC hat empfohlen, dass Arzneimittel, die hochdosiertes Chlormadinon (5 bis 10 mg) oder hochdosiertes Nomegestrol (3,75 bis 5 mg) enthalten, in der niedrigsten wirksamen Dosis und für die kürzest mögliche Dauer eingesetzt werden sollten, und zwar nur dann, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet sind. Darüber hinaus dürfen niedrig- und hochdosierte Nomegestrol- oder Chlormadinon-Präparate nicht von Patientinnen angewendet werden, die ein Meningeom haben oder gehabt haben. 

Der PRAC hat nicht nur die Anwendung der hochdosierten Arzneimittel eingeschränkt, sondern auch empfohlen, dass die Patientinnen auf Symptome eines Meningeoms überwacht werden sollten. Wird bei einem Patienten ein Meningiom diagnostiziert, muss die Behandlung mit diesen Arzneimitteln dauerhaft eingestellt werden. Diese Ergebnisse werden jetzt an Ärzte und Apotheker kommuniziert.  

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Medscape.de.