Mehr Telemedizin, mehr Apps, mehr eRezepte

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Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt jetzt den Referentenentwurf zum dritten Digitalisierungsgesetz vor. Darin ist auch eine Entlastung für niedergelassene Ärzte vorgesehen.

 

So soll eine Datenschutz-Folgenabschätzung bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführt werden. Dadurch „werden Bürokratiekosten in Höhe von rund 815 Millionen Euro bei den an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Leistungserbringern eingespart“, heißt es im Referentenentwurf zum Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG).

 

Die Terminservicestellen vermitteln laut Spahns Plänen künftig auch zu telemedizinischen Leistungen wie der Videosprechstunde. Telemedizin soll auch in den sprechstundenfreien Zeiten zum Einsatz kommen. Vorgesehen ist, dass „die Kassenärztlichen Vereinigungen auch im Rahmen des Notdienstes“ solche Leistungsangebote zur Verfügung stellen. Außerdem sollen Ärzte generell bis zu 30 Prozent ihrer Leistungen pro Quartal in Videosprechstunden anbieten können. Des Weiteren will das BMG im Rahmen des DVPMG den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in der ausschließlichen Fernbehandlung zu ermöglichen. Videobehandlungen bleiben aber nach Vorstellungen des Ministeriums nicht nur Ärzten vorbehalten. Künftig können sie auch von Hebammen und Heilmittelerbringern angeboten werden.

 

Bei der Gematik will das BMG eine Koordinierungsstelle für Interoperabilität einrichten. „Diese soll die Bedarfe für die Standardisierung identifizieren und Empfehlungen für die Nutzung von Standards, Profilen und Leitfäden entwickeln und fortschreiben“, heißt es im Entwurf.

 

Künftig will Spahn außerdem – neben dem eRezept – elektronische Verordnungen für etwa Heil- und Hilfsmittel verwirklicht wissen. Die Versicherten können überdies Rezept- und Dosierungsinformationen in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern und als Medikationshistorie nutzen. Und neben Digitalen Gesundheitsanwendungen sollen künftig auch Digitale Pflegeanwendungen von den Krankenkassen erstattet werden.


Den Referentenentwurf finden Sie hier.