„Kuddelmuddel“ bei digitaler Patientenakte
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Die Grünen-Fraktion im Bundestag beklagt die Konzeptlosigkeit des Gesundheitsministeriums (BMG) bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). In einer kleinen Anfrage (19/3269) wollte sie wissen, ob die Regierung eine einheitliche Schnittstelle für die verschiedenen ePAs der Krankenkassen plant. Letztere müssten sich nach den technischen Standards der gematik richten, so die Antwort (19/3528) – doch diese sollen erst Ende 2018 feststehen.
Techniker Krankenkasse, AOK Nordost und ein Verbund aus privaten und gesetzlichen Kassen haben bereits Geld in die Hand genommen und eigene Patientenakten entwickelt. Sie sind damit weit fortgeschritten – in Modellprojekten werden diese aktuell vor der bundesweiten Einführung erprobt. Rund 60 Millionen Versicherte könnten dann Zugriff auf ihre individuellen Gesundheitsdaten haben.
Die verschiedenen ePAs der Krankenkassen seien zwar „wichtige Impulse“ und lieferten „erste Erfahrungen“ bei der Einführung der digitalen Gesundheitsakte, dennoch sei gesetzlich „klargestellt, dass sie die sich entwickelnden Konzepte der gematik bei den von ihnen finanzierten Akten beachten müssen. Sobald Interoperabilitätsfestlegungen der gematik beschlossen werden, sind diese zu berücksichtigen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Dabei verweist sie auf das E-Health-Gesetz und § 219e Abs. 10 SGB V, wonach elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen nur dann aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden dürfen, wenn sie die Vorgaben der gematik beachten. Die gematik wiederum sieht bislang keine Schnittstelle vor, auf der die verschiedenen Projekte gemeinsam aufsetzen können.
„Die inzwischen von zahlreichen Kassen angebotenen Gesundheitsakten werden faktisch zu Forschungsprojekten auf dem Weg zur elektronischen Patientenakte degradiert“, kritisiert die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, laut Medienberichten. „So fällt der Bundesregierung auf die Füße, dass sie weder für die Digitalisierung im Gesundheitswesen als Ganzes noch für eines der Schlüsselprojekte, die Patientenakte, eine erkennbare Strategie hat.“ Wie die Kassen nachträglich den Vorgaben der gematik bei „einem bereits fertiggestellten System“ technisch und finanziell nachkommen sollen, bliebe das „Geheimnis der Regierung“, so die Grüne. In dem kürzlich vom BMG vorgestellten Gesetzentwurf zur schnelleren Terminvergabe an GKV-Patienten (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) werden die Kassen verpflichtet, bis spätestens Anfang 2021 ihren Versicherten ePAs nach Bedarf zur Verfügung zu stellen. Anpassungen bereits bestehender Systeme würden Kosten „in nicht quantifizierter Höhe“ verursachen. Klare Zielvorgabe bei der ePA ist laut BMG danach ein einheitliches System, bei dem der Wechsel von Versicherten zu einer anderen Kasse und die Mitnahme von Daten problemlos möglich sein soll.
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