Klage gegen Honorarabzug erfolglos
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Stuttgart (pag) – Ärztinnen und Ärzten, die nicht mittels Konnektors an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, drohen Honorarkürzungen. Eine erste Klage dagegen hat das Sozialgericht Stuttgart abgewiesen.
Die Klage wurde bereits im Januar 2020 vom Vorstandsvorsitzenden des Ärzteverbandes MEDI, Dr. Werner Baumgärtner, eingereicht (Az.: S 24 KA 166/20). Er argumentiert, dass die Regelungen zum Benutzungs- und Anschlusszwang zumindest in der 2019 geltenden gesetzlichen Ausgestaltung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und Ärzte in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzten. Daher könne kein Honorarabzug vorgenommen werden, wenn eine Praxis wegen dieser Sicherheits- und Regelungsdefizite von einem Anschluss an die TI absehe. „Dass die Praxen in der Pandemie mit zweieinhalb Prozent Honorarabzug bestraft werden, weil sie den unsicheren Konnektor nicht installieren wollen, ist unzumutbar“, sagt Baumgärtner.
Das Gericht halte die Position Baumgärtners zwar für nachvollziehbar, heißt es in einer Mitteilung von MEDI GENO und MEDI Baden-Württemberg. Allerdings sei aus Sicht der Richter zur Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit bei der Einführung des Konnektors die im Gesetz vorgesehene Beteiligung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und des Bundesdatenschutzbeauftragten ausreichend. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Für Baumgärtner ist es unverständlich, dass das Gericht „trotz einer Verfahrensdauer von zwei Jahren die technischen Sicherheitsmängel der TI-Konnektoren nicht näher betrachtet hat“. Die Richter haben die Berufung zum Landessozialgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens zugelassen.
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