Keine Zuschläge für Telefon-AU

  • Presseagentur Gesundheit (pag)
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Berlin (pag) – Die telefonische Krankschreibung ist zwar wieder möglich, die Zuschläge im EBM werden jedoch nicht wiedereingeführt. Im Erweiterten Bewertungsausschuss hat sich dafür keine Mehrheit gefunden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im Erweiterten Bewertungsausschuss eine Wiedereinführung der Zuschläge nach den Gebührenordnungspositionen 01433 und 01434 gefordert. Die Kassenseite lehnt dies ab. Schließlich habe sich keine Mehrheit für die Wiederaufnahme gefunden, da eine pandemische Lage mit nationaler Tragweite nicht mehr vorliege, heißt es in einer Mitteilung der Ärztevertreter.

Zuschläge für eine telefonische Beratung sind als Corona-Sonderregelung im April 2020 eingeführt worden. Sie waren bis Ende März 2022 im Zusammenhang mit einer telefonischen Krankschreibung berechnungsfähig. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Sonderregelung kürzlich revitalisiert, jedoch bis Ende November befristet. Bis dahin soll eine Entscheidung getroffen werden, ob künftig unabhängig von Corona telefonische Krankschreibungen möglich sein sollen.

Telefonische Beratungen im Zusammenhang mit einer Krankschreibung würden nun über die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale vergütet, teilt die KBV mit. Wieder abgerechnet werden kann das Porto für den Versand der AU-Bescheinigungen (90 Cent). Auch die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes ist wieder telefonisch möglich.