KBV veröffentlicht Einheitlichen Bewertungsmaßstab
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für das erste Quartal 2022. Vertragsärztinnen und -ärzte können die aktuelle Honorarübersicht auf verschiedenen Wegen einsehen.
Abrufbar ist der EBM in einer Online-Version über die Website der KBV ebenso wie über die App „KBV2GO!“. Ärzte können außerdem über das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen darauf zugreifen, das Teil der Telematikinfrastruktur ist.
Die aktualisierte Fassung der Honorarübersicht berücksichtigt unter anderem die neuen Beschlüsse des Bewertungsausschusses einschließlich seiner 580. Sitzung am 10. Dezember 2021. Hierzu zählt etwa die Vergütung einer Zweitmeinung bei Eingriffen an der Wirbelsäule.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt unterdessen die Einführung der Gebührenordnungsposition (GOP) 01648. Die neue Zusatzpauschale bemisst die ärztliche Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte. Sie tritt damit fortan an die Stelle der bislang gültigen Pseudo-GOP 88270 und ist mit einem Punktwert von 89 (10,03 Euro) bemessen.
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