KBV: Telefon-Krankschreibung bis Ende Mai
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stehen die Zeichen auf Rückkehr in die Regelversorgung. „Die Zeiten des Lockdown sind vorbei“, meint ihr Chef Dr. Andreas Gassen auf einer Online-Pressekonferenz. Dort schlägt die KBV vor, die Corona-Sonderregelung der Telefon-Krankschreibung bei leichten Erkältungen Ende Mai auslaufen zu lassen. Offiziell gilt die Maßnahme bis zum 18. Mai.
Am heutigen Donnerstag befasst sich der Gemeinsame Bundesausschuss erneut mit der Vereinbarung, die er schon mehrfach verlängert hat. Die Regelung sei wegen der Kontaktverbote eingeführt worden, erklärt KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister. „Da wir diese jetzt langsam abschwächen, aufheben und zurücknehmen, muss das auch für die Arztpraxen gelten.“ Nach Pfingsten sollte man wieder in den Regelbetrieb übergehen.
Die Vertragsärzteschaft habe trotz aller Widrigkeiten sehr gut auf die Corona-Krise reagiert. „Der Schutzwall hat gehalten“, unterstreicht Hofmeister. Auf eine zweite oder gar dritte Welle sei man vorbereitet. Doch sind diese überhaupt realistisch? Für Gassen ist das „Kaffeesatzleserei“. Auch der Vizepräsident des Robert Koch-Instituts, Prof. Lars Schaade, hält solche Szenarien für vermeidbar, sagt er auf dem jüngsten RKI-Pressebriefing.
Dass die Corona-Krise allerdings negative Auswirkungen auf die Geldbörsen der Beitragszahler hat, ist für Gassen klar: „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass es zu Beitragssatzerhöhungen kommen wird." Doch die Finanzsituation der Krankenkassen könne und dürfte die Honorarverhandlungen nicht beeinflussen.
Irritationen herrschten im Vorfeld beim Thema Kurzarbeit, die Arztpraxen ursprünglich nicht beantragen konnten. Die KBV intervenierte mit Erfolg beim Bundesarbeitsministerium und Bundesgesundheitsministerium. Hofmeister: „Es gibt eine neue Regelung, die ganz klar sagt: Es ist im Einzelfall zu prüfen. Somit können vertragsärztliche Praxen Anträge stellen.“
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