Influenza-Impfungen: Ärzte stehen in den Startlöchern
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Deutschlands Ärzte sind auf die Grippeimpfungen vorbereitet. Und nicht nur sie. Auch in Apotheken können sich die Bürger im Herbst gegen Influenza piksen lassen.
In der Vergangenheit ließen die Influenza-Impfquoten zu wünschen übrig. Für eine aktuelle Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geben lediglich 43 Prozent an, dass sie sich in den letzten fünf Jahren mindestens einmal gegen saisonale Grippe haben impfen lassen.
Um diese Zahlen zu verbessern, sind ab diesem Herbst die Apotheken mit an Bord. Das ist durch den neuen Paragrafen 20 c im Infektionsschutzgesetz geregelt. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich mittlerweile auf die Modalitäten verständigt. Näheres ist nicht bekannt. Der Vertragstext müsse nun zügig angepasst und von beiden Seiten unterschrieben werden, teilt die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) mit.
Diese Regelung ist den Vertragsärzten ein Dorn im Auge. Dr. Stephan Hofmeister, Vorstandsvize der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), betont, dass Impfen mehr als nur ein Piks sei. „Deswegen sollte das Impfen durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden, die die Vorgeschichte kennen, die eine Anamnese haben und im Zweifelsfall auch reagieren können, wenn beim Impfen irgendwas passieren sollte, was Gott sei Dank sehr selten ist.“ Wie der Deutsche Hausärzteverband meint auch die KBV, dass eine gleichzeitige Impfung gegen Influenza und gegen Corona möglich sei.
Apropos: Für die tägliche Dokumentation von Covid-19-Impfungen sieht die Coronavirus-Impfverordnung Änderungen vor. Arztpraxen müssen künftig erfassen, die wievielte Impfung jemand erhalten hat. Das gleiche wird auch bei der Abrechnung verlangt. Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“, das erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist, wurden die Vorgaben zur Dokumentation kurzfristig angepasst; ebenso in der Impfverordnung. Anstelle von Erst-, Abschluss- oder Auffrischimpfung ist nunmehr „die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie“ anzugeben. Die KBV kritisiert eine Mehrbelastung, der kein adäquater Nutzen gegenüberstehe.
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