Im Fokus: Misoprostol, Erstattung von Arzneimitteln, Heuschnupfen-Präparate
- Bettina Martini
- Medizinische Nachrichten
Wegen des erschwerten Zugangs zu Misoprostol (200μg) haben 14 Fachverbände, darunter die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), einen offenen Brief an Karl Lauterbach und Prof. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), sowie dessen Vizepräsidenten Prof. Werner Knöss veröffentlicht.
In dem offenen Brief heißt es: „Die unterzeichnenden Organisationen setzen sich für die Gesundheitsversorgung von Frauen ein. Mit großer Sorge haben wir im April 2021 die Information zur Kenntnis genommen, dass Misoprostol in der Darreichungsform mit 200 μg nur noch unter erschwerten Bedingungen nach Deutschland eingeführt werden kann und davor gewarnt, dass es dadurch zu Versorgungsschwierigkeiten kommen werde. Misoprostol (in der Darreichungsform mit 200 μg) hat sich in den letzten Jahrzehnten als Standardmedikament in der Gynäkologie z.B. bei Fehlgeburten oder Schwangerschaftsabbrüchen etabliert. Dabei ist die Dosierung mit 200 μg entscheidend und nicht durch andere Darreichungsformen zu ersetzen. Seit diese Dosierung in Deutschland vom Markt genommen wurde, ist es nur über den Import erhältlich. Durch die weitere Erschwernis wird die Verwendung von 200 μg Misoprostol in manchen Regionen praktisch unmöglich. Es erreichen uns zahlreiche Anfragen von Ärzten, über welche Umwege sie 200 μg Misoprostol aus dem Ausland erwerben können, weil die Apotheken sie nicht mehr beliefern. Dieser Zustand ist für Deutschland beschämend."
Im letzten Jahr hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Regeln für die Erstattung von Arzneimitteln stark verändert. Auch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ist davon betroffen. Die Krankenkasse DAK beschäftigt sich in ihrem aktuellen „AMNOG-Report“ mit den möglichen Auswirkungen. Der vfa erwartet einer Mitteilung zufolge durch die Änderungen der Rechtslage spürbare Konsequenzen für Patientinnen und Patienten. „Die Gesetzgebung des letzten Jahres hat eine grundlegende Veränderung mit sich gebracht. Der Zusatznutzen einer neuen Therapie ermöglicht nicht mehr in jedem Fall einen höheren Preis, als ihn die bisherige Vergleichstherapie hatte. Dadurch ist nicht länger jede Innovation für den hiesigen Markt interessant, und nicht jedes neue Medikament wird künftig auch hierzulande verfügbar sein. Deutschland wird mit einer Schlechterstellung bei der Versorgung mit Arzneimitteln leben müssen, die sich für Patientinnen und Patienten wie Leistungskürzungen auswirken werden. Leistungskürzungen hatte der Bundesgesundheitsminister aber bislang immer ausgeschlossen. Deshalb kommen sie auch nicht durch die Vordertür ins Gesundheitssystem, sondern durch die Hintertür veränderter Erstattungsregeln“, so vfa-Präsident Han Steutel.
Eine Bewertung verschiedener Mittel gegen Heuschnupfen hat die Stiftung Warentest in ihrer März-Ausgabe vorgenommen. Deren Empfehlungen weichen allerdings von denen der Initiative zur Versorgung von Allergien und chronischen Atemwegserkrankungen (ARIA-Leitlinie) von 2019 ab. Darauf weist der Ärzteverband Deutscher Allergologen hin. So empfehle die Leitlinie zum Beispiel als Therapie erster Wahl ein orales Antihistaminikum. Eine konkrete Empfehlung für einen bestimmten Wirkstoff gibt die Leitlinie nicht. Der AeDA weist anlässlich des Beitrags von Stiftung Warentest jedoch darauf hin, dass bei rund zehn Prozent der Anwender Cetirizin die Blut-Hirn-Schranke passiere und so zu Müdigkeit und einer Unfähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr führen könne. Die Nennung von Cetirizin als besonders preiswerte Therapie könne als die aus medizinischer Sicht am besten geeignete Therapie missverstanden werden.
Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA hat eine (Notfall-)Zulassung für einen Influenza A und B/COVID-19-Test (Lucira COVID-19 & Flu Heimtest, Lucira Health) erteilt. Das rezeptfrei erhältliche Einweg-Testkit liefert laut einer Mitteilung der FDA vom 24.2.2023 in etwa 30 Minuten Ergebnisse aus selbst entnommenen Nasenabstrichproben und differenziert dabei zwischen Influenza- und SARS-CoV-2-Viren.
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