Höhere Erstattungen für Telematikinfrastruktur

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Berlin (pag) – Praxen erhalten mehr Geld für die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI). Das hat das Bundesschiedsamt entschieden, nachdem sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband nicht auf eine Erstattung einigen konnten. Angehoben werden unter anderem die Pauschalen für Kartenterminals und KIM-Dienste.

Für stationäre Kartenterminals ist in den nun festgelegten Eckpunkten ein Erstattungsbetrag von 677 Euro statt bisher 595 Euro vorgesehen, heißt es in einer Mitteilung der KBV. Höhere Pauschalen gibt es demnach ebenfalls für die Erstausstattung mit Konnektoren und Terminals. Diese variieren zwischen 1.661 Euro bei bis zu drei Ärzten in der Praxis und 2.956 Euro bei mehr als sechs Ärzten. Bisher wurden 1.549 beziehungsweise 2.619 Euro erstattet.

Um die Komfortsignatur nutzen zu können, sollen die Kosten für mindestens ein weiteres Kartenterminal erstattet werden. Die Krankenkassen hatten dies nach Angaben der KBV in den Verhandlungen abgelehnt. Mit der Komfortsignatur können Ärzte nach Eingabe einer PIN bis zu 250 Dokumente innerhalb von 24 Stunden signieren. Dazu müsse jedoch der elektronische Heilberufsausweis jedes Arztes den ganzen Tag im Terminal stecken.

Für die Einrichtung des Kommunikationsdienstes KIM sollen Praxen der KBV zufolge nun 200 statt bislang 100 Euro erhalten. Der Dienst wird für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt. Bei den Erstattungen der Betriebskosten soll es Anpassungen für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte geben. Eine rückwirkende Finanzierung bereits getätigter Ausgaben habe das Schiedsamt abgelehnt.