Herzklappenerkrankung: ESC/EACTS geben gemeinsame Behandlungsleitlinien heraus

  • Vahanian A & al.
  • EuroIntervention

  • Univadis
  • Clinical Summary
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Erkenntnis

  • Es liegen neue Leitlinien zu Behandlungsoptionen für eine schwere Aortenstenose (AS) vor.
  • Die Leitlinie umfasst die Aortenklappeninsuffizienz (AR), Mitralklappeninsuffizienz (MR), Mitralstenose, Trikuspidalinsuffizienz, Herzklappenprothesen, Schwangerschaft und mehr.
  • Ein Editorial erörtert die Unterschiede gegenüber der Leitlinie des/der American College of Cardiology/American Heart Association von 2020 zum Management von Patienten mit Herzklappenerkrankung.

Warum das wichtig ist

  • Seit den Leitlinien aus dem Jahr 2017 liegen neue Evidenzen vor.

Beschreibung

  • Gemeinsame evidenzbasierte Leitlinien 2021, herausgegeben von der European Society of Cardiology (ESC) und der European Association for Cardio-Thoracic Surgery (EACTS).

Wichtige Einzelheiten

  • Bei asymptomatischen Patienten mit Klappenerkrankung sollten Stresstests großzügig durchgeführt werden.
  • Ausgewählte neue Empfehlungen:
    • Bei asymptomatischer schwerer AR sollte eine Operation in Betracht gezogen werden, falls der endsystolische Durchmesser des linken Ventrikels (LV) > 20 mm/m2 Körperoberfläche oder die LV-Ejektionsfraktion (LVEF) in Ruhe ≤ 55 % beträgt.
    • Bei asymptomatischer schwerer AS ist Folgendes in Betracht zu ziehen:
      • Intervention, falls systolische LV-Dysfunktion (LVEF < 55 %) ohne andere Ursache vorliegt.
      • Nicht-transfemorale Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI) bei Patienten, bei denen keine Operation oder transfemorale TAVI möglich ist.
    • Intervention bei chronischer schwerer sekundärer MR, falls diese trotz leitlinienorientierter medikamentöser Behandlung symptomatisch ist.
    • Bei Patienten, die bereits langfristig orale Antikoagulanzien, mit Ausnahme von Vitamin-K-Antagonisten, erhalten, sollte eine bioprothetische Herzklappe in Betracht gezogen werden.
    • Nach einer TAVI bei fehlender Baseline-Indikation keine orale Antikoagulation verabreichen.

Einschränkungen

  • Zu den Evidenzlücken gehören:
    • Prognostischer Wert von kardialen, aus Magnetresonanztomographie abgeleiteten Indizes.
    • Instrumente zur Risikostratifizierung