Heilmittel: Neue Diagnoseliste abrufbar

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Berlin (pag) – Die Diagnoseliste der bundesweit geltenden besonderen Versorgungsbedarfe für Heilmittel ist erweitert worden. Unter anderem wurden neue Indikationen aufgenommen.

In Folge der jährlichen Revision des ICD-10-Katalogs wurden die Diagnosen des komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) zu Jahresbeginn aus dem ICD-10-Code „M89.0- Neurodystrophie“ herausgelöst und als eigenständige Diagnoseschlüssel aufgenommen. Dazu gehören die ICD-10-Codes G90.5, G90.6 und G90.7 für komplexe regionale Schmerzsyndrome Typ I, Typ 2 und sonstige Typen. Diese neuen Codes wurden jetzt in die Liste aufgenommen. Bei ihnen gilt die Physiotherapie mit den Diagnosegruppen EX2, EX3, LY2 und PN sowie die Ergotherapie mit den Diagnosegruppen SB2 und SB6 als besonderer Verordnungsbedarf. Die Anerkennung ist aber auf längstens ein Jahr nach dem Akutereignis begrenzt.

In der Diagnoseliste wurden ferner bei den geriatrischen Indikationen R26.0, R26.1, R26.2 und R26.6 Änderungen vorgenommen. Konkret wurde bei Physiotherapie die Diagnosegruppe EX3 ergänzt. Voraussetzung ist, dass der Patient das 70. Lebensjahr vollendet hat. Eine weitere Ergänzung betrifft die Ergotherapie-Verordnung bei Verletzungen peripherer Nerven mit den ICD-10-Kodes S14.3 und S14.4. Hier wurde bei Ergotherapie zusätzlich die Diagnosegruppe EN4 als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt.

Die neue Liste ist unter diesem Link abrufbar: https://www.kbv.de/html/22246.php