Hausärzteverband pocht auf Telefon-AU
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Ab 1. Juni können Ärzte ihren Patienten bei Erkältungen nicht mehr nach einem Telefonat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. Diese Corona-Sonderregelung ist wegen der entspannten pandemischen Lage ausgelaufen. Das kann der Hausärzteverband nicht verstehen.
„Die Telefon-AU hat sich bewährt. Es ist komplett unverständlich, weswegen diese jetzt wieder einkassiert wurde. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass diese sinnvolle Regelung dauerhaft bestehen bleibt“, kritisiert der Hausärzteverband auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit. Nicht immer sei eine persönliche Konsultation notwendig.
Der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verweist als Alternative auf die Krankschreibung per Videosprechstunde. „Voraussetzung ist, dass die Erkrankung dies zulässt, also zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist“, informiert das Gremium. Dem Hausärzteverband erschließt sich allerdings nicht, warum eine AU nach einer Videokonsultation ausgestellt werden kann, aber nicht nach einem Telefonat. Nun würden die Patienten „wieder gezwungen, sich krank in die Praxen zu schleppen“.
Die Sonderregelung kann aber reaktiviert werden, „sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten wieder an Fahrt gewinnen“, teilt der G-BA mit. Die AOK Plus in Sachsen und Thüringen wünscht sich allerdings, dass die Telefon-AU nicht nur bei einer angespannten COVID-19-Lage möglich ist. „Während Erkältungs- und Grippesaisons kann sie weiter entlasten. GBA, prüfen Sie!“, twittert die Krankenkasse.
Anzeichen für einen Missbrauch der Telefon-AU im großen Stil gebe es nicht, zumindest nicht in 2020, ergibt eine Krankenstand-Analyse zu diesem Jahr des Instituts der deutschen Wirtschaft. „Seit Mai 2020 liegen die Monatswerte durchweg auf oder unter den Vergleichswerten der beiden Vorjahre; Atteste aufgrund von Atemwegserkrankungen gingen noch deutlicher zurück“, heißt es im Kurzbericht.
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