Gutachten: DiGAs mangelt es an Evidenz
- Medizinische Nachrichten
München (pag) – Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) fehlt es vielfach an wissenschaftlicher Tiefe und folglich an Evidenz für die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der TU Berlin und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).
Die Wirksamkeitsstudien der DiGA genügen den Gutachtern zufolge nicht den wissenschaftlichen Standards, folglich gebe es keine Grundlage für die Anwendungen, dauerhaft in die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu gelangen. Nach der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte blieben den Herstellern zwei Jahre Zeit, den entsprechenden Nachweis zu erbringen. In diesem Zeitraum könnten die betreffenden DiGA ungeprüft von Patienten angewendet werden und möglicherweise sogar Schäden verursachen. „Deshalb können wir unseren Mitgliedern derzeit die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen nicht empfehlen“, sagt der KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz.
Selbst nach Abschluss der Studien zur Nutzenbewertung blieben DiGA mit mangelnder wissenschaftlicher Güte in der Versorgung, heißt es weiter. Die Mehrzahl der Studien weise ein beträchtliches Verzerrungspotential auf. Der Vorstand der KVB kritisiert ferner, dass bei der Verordnung der Apps zahlreiche weitere Probleme nicht geklärt seien, wie Erprobungszeiträume, hohe Kosten, Haftung, Wirksamkeit und mögliche unerwünschte Wirkungen. Insofern würden aktuell Krankenkassenbeiträge für digitale Anwendungen fragwürdigen Nutzens ausgegeben, die an anderer Stelle im Gesundheitswesen dringend gebraucht würden. Der Bund sei nun gefordert, bei den Aufnahmekriterien für DiGA-Verzeichnis nachzubessern.
Dieser Volltext ist leider reserviert für Angehöriger medizinischer Fachkreise
Sie haben die Maximalzahl an Artikeln für unregistrierte besucher erreicht
Kostenfreier Zugang Nur für Angehörige medizinischer Fachkreise