Gesundheits-Apps: BfArM-Rolle und Datensicherheit sind Knackpunkte
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Am Zulassungsweg digitaler Gesundheitsanwendungen auf Rezept und an der Datensicherheit scheiden sich die Geister. Die Grundintention des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) kommt bei Experten aber gut an. Im Gesundheitsausschuss befassen sie sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem Kabinettsentwurf.
Dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entscheidet, ob digitale Gesundheitsanwendungen Kassenleistung werden, stößt Dr. Doris Pfeiffer übel auf. In diesen Prozess müssten Ärzte und Krankenkassen eingebunden werden, fordert die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV). Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) sieht die Zuständigkeit beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Das sei seine gesetzliche Aufgabe, sagt BPTK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop. Währenddessen kommt der Weg über das BfArM bei der Industrie gut an, wie Natalie Gladkov vom Bundesverband Medizintechnologie sagt.
Melcop betont außerdem: „Nur Ärzte und Psychotherapeuten sind in der Lage, eine Indikation zu stellen.“ Norbert Butz (Bundesärztekammer) bringt eine bundesweite Erprobungsregion, um digitale Anwendungen zu testen, ins Spiel.
Kritisch wird auch die IT-Sicherheit gesehen. Jan Kuhlmann (Verein Patientenrechte und Datenschutz) zeigt das Dilemma auf: „Je besser man die Daten anonymisiert, desto schlechter sind die Daten für die Forschung nutzbar.“
Dass Krankenkassen zwei Prozent ihrer Finanzreserven in digitale Innovationen investieren dürfen, hält Robert Spiller vom Deutschen Gewerkschaftsbund für problematisch. Schließlich handele es sich um Versichertenbeiträge. „Es stellt sich die Frage, ob eine solche Summe etwas auf dem Investmentmarkt zu suchen hat?“
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