Gebührenordnung für Ärzte soll modernisiert werden
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Die Bundesregierung hält eine Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für geboten. Es sei unbestritten, dass die GOÄ das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/3103) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (DS 20/2934).
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) arbeiteten derzeit an einem gemeinsamen Vorschlag für eine Modernisierung der GOÄ. Die Verhandlungen über die Preise seien noch nicht vollständig abgeschlossen. Sobald der Vorschlag vorliege, werde er geprüft und entschieden, ob oder inwieweit die GOÄ auf der Grundlage reformiert werden könne, schreibt die Regierung. Dabei würden insbesondere mögliche Auswirkungen auf das duale Versicherungssystem berücksichtigt. Ein konkreter Zeitplan wird nicht genannt.
Die aktuelle Fassung der GOÄ bilde die medizinischen Leistungen weder hinsichtlich der Beschreibungen noch der Bewertungen adäquat ab, heißt es in der Antwort. Diese Defizite ließen sich mit den in der GOÄ vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten zwar teilweise ausgleichen. Dadurch erhöhe sich jedoch das Risiko der Intransparenz und Streitanfälligkeit der Abrechnung privater Leistungen.
Immer wieder pocht die Ärzteschaft auf eine neue GOÄ. Auf dem Deutschen Ärztetag in Bremen Ende Mai überreichte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) den Vorschlag der Kammer und des PKV-Verbands. Der Minister wolle diesen vorurteilsfrei prüfen. In seiner Rede schimmerte aber durch, dass die GOÄ keine Priorität für ihn hat.
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