GBA: Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie für Cemiplimab
- Bettina Martini
- Medizinische Nachrichten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat einen Beschluss gefasst zur Bewertung ggü. der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Cemiplimab (Libtayo, Sanofi-Aventis) bei zwei neuen Anwendungsgebieten:
1. „Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Basalzellkarzinom, die zuvor mit einem Hedgehog-Inhibitor behandelt wurden und während dieser Behandlung eine Krankheitsprogression oder eine Unverträglichkeit gegen diese aufzeigen:
· Patienten mit lokal fortgeschrittenem Karzinom: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber „Best supportive Care“.
· Patienten mit metastasiertem Karzinom: Ein Zusatznutzen gegenüber „Best supportive Care“ ist nicht belegt.
2. „Monotherapie für die Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patienten mit nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom, das PDL1 (in ≥ 50 % der Tumorzellen) exprimiert und keine EGFR-, ALK- oder ROS1-Aberrationen aufweist: Ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Pembrolizumab ist nicht belegt.
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