G-BA will Telefon-AU zurückbringen
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Wegen hoher Inzidenzen und der Überlastung der Praxen will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die telefonische Krankschreibung möglichst schnell wieder einführen. Druck kam auch aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Der G-BA debattiert in seiner Sitzung über die Wiedereinführung der Corona-Sonderregelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Am 4. August will das Gremium darüber entscheiden. In der Diskussion besteht Einvernehmen darüber, dass Ärzte Patienten mit Erkältungssymptomen nach ausschließlicher telefonischer Beratung für sieben Tage krankschreiben dürfen. Weitere sieben Tage sind möglich, wenn die Symptome fortbestehen. Klärungsbedarf gibt es unter anderem noch bei Honorarfragen. Die Sonderregelung soll offenbar bis zum 31. März verlängert werden.
Eine entsprechende Regelung war Ende Mai ausgelaufen, da der G-BA über den Sommer ein verringertes Infektionsgeschehen erwartet hatte. Bekanntlich ist es anders gekommen: Hohe Inzidenzen sorgen für Überlastung in den Praxen und die Berufsverbände machen sich medienwirksam für die Wiedereinführung der Telefon-AU stark. Das „Klagen“ der Ärzte habe den Bundesgesundheitsminister bewogen, dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken, einen Brief zu schreiben. Prof. Karl Lauterbach habe darum gebeten, „dass wir as soon as possible den Versuch unternehmen, eine Verständigung darüber herbeizuführen, ob und wie wir dies wieder in die Versorgung implementieren wollen“, paraphrasiert Hecken.
Außerdem macht das Gremium den Weg frei für mehr Delegation ärztlicher Aufgaben an Pflegefachkräfte in der häuslichen Krankenpflege. Sie dürfen bei bestimmten medizinischen Maßnahmen eigenständig entscheiden, wie oft und wie lange diese eingesetzt werden sollen, wenn die ärztliche Verordnung dazu keine Vorgaben macht. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen bei der Stomabehandlung oder beim Versorgen von akuten Wunden.
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