G-BA: Telefon-AU gilt bis zum 18. Mai

  • Presseagentur Gesundheit (pag)
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Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verhindert einen erneuten Proteststurm und verlängert die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkältungen bis zum 18. Mai. Auch die Videosprechstunde wird als Option zugelassen.

 

Ursprünglich hieß es, dass der G-BA am 30. April eine Entscheidung über die Verlängerung fällt. Doch bereits einen Tag vorher vermeldet das Gremium, dass es die Corona-Sonderregelung bis zum 18. Mai fortsetzt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) können Ärzte per Telefonat bis zu sieben Tage ausstellen. Eine Wiederholung ist einmalig für höchstens sieben weitere Tage möglich.

Der G-BA, speziell seine Krankenkassenvertretung, erntete einen heftigen Proteststurm, als sich das Gremium mehrheitlich – und gegen das Votum der Ärzteschaft – am 17. April für ein Auslaufen der Regelung zum 20. April aussprach. Im Zuge der Kritik revidierte der G-BA seine Entscheidung und verlängerte zunächst bis zum 4. Mai. Der Deutsche Hausärzteverband forderte in dieser Woche in einem offenen Brief an den G-BA eine Fortsetzung bis zum Ende dieses Quartals. So weit geht der Ausschuss nicht, teilt aber mit: „Rechtzeitig vor Auslaufen der Ausnahmeregelung am 18. Mai 2020 wird der G-BA über eine mögliche erneute Verlängerung entscheiden.“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will sich auch nicht auf ein Datum festlegen. „Solange die Bewegungseinschränkungen gelten, muss auch die telefonische AU gelten.“, sagt der stellvertretende KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister.

Offenbar gehen die Krankmeldungen seit Beginn der Regelung nach oben, wie zwei Krankenkassen auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit mitteilen. Die BKK VBU aus Berlin registriert zwischen 9. März und 20. April im Bereich der akuten Infektionen der oberen Atemwege 32 Prozent mehr Fälle von AU-Bescheinigungen als im vergleichbaren Vorjahr. Und die AOK Baden-Württemberg meldet für März im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 36 Prozent.