G-BA: Nutzenbewertungen für Pembrolizumab in mehreren Indikationen
- Bettina Martini
- Medizinische Nachrichten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat Beschlüsse gefasst zur Bewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Pembrolizumab (Keytruda, MSD Sharp &Dohme):
Malignes Melanom
- „Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen“: Ein Zusatznutzen gegenüber einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe ist nicht belegt.
- „Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des Melanoms in den Tumorstadien IIB, IIC oder III nach vollständiger Resektion bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen“: Im Tumorstadium IIB oder IIC besteht ein Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen gegenüber beobachtendem Abwarten. Für Tumorstadium III ist ein Zusatznutzen gegenüber einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe nicht belegt.
Monotherapie zur Behandlung der folgenden Tumoren mit Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder mit einer Mismatch Reparatur Defizienz (dMMR)
- Nicht-resezierbares oder metastasierendes biliäres Karzinom: Ein Zusatznutzen gegenüber einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe ist nicht belegt.
- Nicht resezierbares oder metastasierendes Dünndarmkarzinom mit einem Fortschreiten der Erkrankung während oder nach mindestens einer vorherigen Therapie: Ein Zusatznutzen gegenüber einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe ist nicht belegt.
- Nicht resezierbares oder metastasierendes Magenkarzinom mit einem Fortschreiten der Erkrankung während oder nach mindestens einer vorherigen Therapie: Bei Patienten nach Fortschreiten der Erkrankung während oder nach einer vorherigen Therapie besteht ein Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen. Bei Patienten nach mindestens zwei vorherigen Therapien ist ein Zusatznutzen gegenüber Trifluridin/Tipiracil nicht belegt.
- Nicht-resezierbares oder metastasierendes Kolorektalkarzinom nach vorheriger Fluoropyrimidin-basierter Kombinationstherapie: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Fortgeschrittenes oder rezidivierendes Endometriumkarzinom mit einem Fortschreiten der Erkrankung während oder nach vorheriger Platin-basierter Therapie in jedem Krankheitsstadium, wenn eine kurative chirurgische Behandlung oder Bestrahlung nicht in Frage kommt: Ein Zusatznutzen gegenüber einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe ist nicht belegt.
Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des Nierenzellkarzinoms mit erhöhtem Rezidivrisiko nach Nephrektomie oder nach Nephrektomie und Resektion metastasierter Läsionen bei Erwachsenen
Es besteht ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber beobachtendem Abwarten.
Dieser Volltext ist leider reserviert für Angehöriger medizinischer Fachkreise
Sie haben die Maximalzahl an Artikeln für unregistrierte besucher erreicht
Kostenfreier Zugang Nur für Angehörige medizinischer Fachkreise