G-BA: Nutzenbewertung für Tisagenlecleucel
- Bettina Martini
- Medizinische Nachrichten
Der Geimeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss gefasst zur Bewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Tisagenlecleucel (Kymriah Novartis Pharma) bei dem neuen Anwendungsgebiet „Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem follikulären Lymphom nach zwei oder mehr Linien einer systemischen Therapie“:
Tisagenlecleucel ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens, somit gilt der Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Für das Ausmaß des Zusatznutzens besteht ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
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