G-BA: Bewertung ggü. der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Burosumab
- Bettina Martini
- Medizinische Nachrichten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat einen Beschluss gefasst zur Bewertung ggü. der zweckmäßigen Vergleichstherapie (nach Überschreiten der 50-Mio.-Euro-Grenze für Orphan-drugs) für Burosumab (Crysvita, Kyowa Kirin) zur Behandlung der X-chromosomalen Hypophosphatämie:
· bei Erwachsenen: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
· bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis 17 Jahren mit röntgenologischem Nachweis einer Knochenerkrankung: Es besteht ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
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