G-BA: Bewertung ggü. der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Burosumab

  • Bettina Martini
  • Medizinische Nachrichten
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat einen Beschluss gefasst zur Bewertung ggü. der zweckmäßigen Vergleichstherapie (nach Überschreiten der 50-Mio.-Euro-Grenze für Orphan-drugs) für Burosumab (Crysvita, Kyowa Kirin) zur Behandlung der X-chromosomalen Hypophosphatämie:

·         bei Erwachsenen: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

·         bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis 17 Jahren mit röntgenologischem Nachweis einer Knochenerkrankung: Es besteht ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.